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msolarczekandClaude Opus 4.8 522508aaf3 GAP WP2.1: Inline-VA-Verweise + Verify-Fix (F17)
Umsetzung aus dem GAP-Report Runde 2 (Umsetzungsanleitung), Etappe 1.

- WP2.1 (F3–F9, F19, N4, N7, N9): In 14 IMPL-Blöcken den zuständigen VA-Verweis
  inline ergänzt ({{LINK:VA-xx}}) — R02 1.3.1/1.3.2→VA-08, R03 1.4.1→VA-09,
  R04 1.6.1/1.6.2→VA-01 & 1.6.3→VA-02, R05 2.1.3→VA-12, R08 4.1.1/4.1.3/4.2.1→VA-03,
  R09 5.1.2→VA-07, R10 5.2.1→VA-04 & 5.2.6→VA-06, R13 6.1.2/6.1.3→VA-10.
  Damit verweisen alle 23 Controls mit zuständiger VA inline (zuvor 8).
- WP2.3/F17: _verify.py lief nicht (KeyError 'implementation' — Feld existiert nicht
  in mapping.json). Gefixt via .get(): Umsetzungstext wird zur Laufzeit über
  impl_anchor aus der .md aufgelöst (Variante 2 der Anleitung).

Verifiziert: _verify.py Render-Probleme 0, Mapping beidseitig sauber, keine neuen
Befunde (einzig vorbestehendes IMPL 3.1.3 = WP1.3/E2, ISB-Scope). Nicht-destruktiver
Re-Import in den Demo-Mandanten (8 Dokumente aktualisiert, Status/Anforderungen
erhalten); Browser: R02 rendert „(siehe VA-08)" als klickbaren Deep-Link.

Co-Authored-By: Claude Opus 4.8 <noreply@anthropic.com>
2026-07-22 20:19:05 +02:00

7.6 KiB
Raw Blame History

Richtlinie Asset- und Klassifizierungsrichtlinie

Dokumenteninformation Wert
Dokumententyp Richtlinie
Geltungsbereich {{ISMS_SCOPE}}
Organisation {{ORG_NAME}}
Verantwortlich {{ROLE_IT_LEAD}}
Freigabe durch {{ROLE_MANAGEMENT}}
Version {{DOC_VERSION}}
Datum {{DOC_DATE}}
Status {{DOC_STATUS}}

1. Zweck

Diese Richtlinie regelt Identifikation, Klassifizierung und geschützten Umgang mit Informationswerten sowie die Zulassung von Hard- und Software. Sie konkretisiert die Informationssicherheitsleitlinie ({{LINK:L00}}) und dient der Erfüllung der Anforderungen des VDA ISA 2027.

2. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt innerhalb des definierten ISMS-Geltungsbereichs ({{ISMS_SCOPE_DESCRIPTION}}).

3. Anforderungen und Umsetzung

Aufbau je Abschnitt: Anforderung (1:1 aus VDA ISA; [MUSS]/[SOLL] und bei entsprechendem Schutzbedarf [HOCH]/[SEHR HOCH]) und Umsetzung bei {{ORG_NAME}} (gebündelt, anzupassen wo erforderlich).

3.1 Identifikation von Informationswerten (ISA 1.3.1)

Anforderung

  • [MUSS] Informationswerte und weitere sicherheitsrelevante Assets der Organisation sind identifiziert und erfasst.
  • [MUSS] Die unterstützenden Assets, die die Informationswerte verarbeiten, sind identifiziert und erfasst. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Ein Katalog der relevanten Informationswerte existiert; dabei werden die einschlägigen Aspekte berücksichtigt. {{/if}}

Umsetzung bei {{ORG_NAME}}

Informationswerte und unterstützende Assets werden im ISMS-Tool ({{TOOL_NAME}}) im Asset-Inventar mit Attributen (Owner, Standort, Schutzbedarf) erfasst und als Katalog gepflegt (siehe {{LINK:VA-08}}); Zu-/Abgänge werden über {{TOOL_TICKET}} ausgelöst.

3.2 Klassifizierung von Informationswerten (ISA 1.3.2)

Anforderung

  • [MUSS] Ein konsistentes Schema zur Klassifizierung von Informationswerten hinsichtlich des Schutzziels Vertraulichkeit ist vorhanden.
  • [MUSS] Die Bewertung der identifizierten Informationswerte erfolgt nach den definierten Kriterien und wird dem Klassifizierungsschema zugeordnet.
  • [MUSS] Vorgaben zur Handhabung unterstützender Assets (z. B. Kennzeichnung, Nutzung, Transport, Speicherung, Rückgabe, Löschung/Vernichtung) abhängig von der Klassifizierung sind vorhanden und umgesetzt. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Die Schutzziele Integrität und Verfügbarkeit werden berücksichtigt. {{/if}}

Umsetzung bei {{ORG_NAME}}

Es gilt ein konsistentes vierstufiges Klassifizierungsschema (Öffentlich / Intern / Vertraulich / Streng vertraulich) für Vertraulichkeit; die Einstufung erfolgt nach definierten Kriterien durch den Asset Owner im ISMS-Tool und berücksichtigt auch Integrität und Verfügbarkeit. Handhabungsvorgaben je Schutzklasse (Kennzeichnung, Speicherung, Transport, Übertragung BL-CRY-01/04, Löschung BL-DEL-01) sind definiert, umgesetzt und bekannt gemacht (siehe {{LINK:VA-08}}).

3.3 Nutzung freigegebener externer IT-Dienste/Hardware (ISA 1.3.3)

Anforderung

  • [MUSS] Externe IT-Dienste werden nicht ohne ausdrückliche Bewertung und Umsetzung der Informationssicherheitsanforderungen genutzt; dabei werden die einschlägigen Aspekte berücksichtigt.
  • [MUSS] Die externen IT-Dienste sind mit dem Schutzbedarf der verarbeiteten Informationswerte abgestimmt. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Anforderungen an Beschaffung, Inbetriebnahme und Freigabe im Zusammenhang mit der Nutzung externer IT-Dienste sind bestimmt und erfüllt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Ein Verfahren zur Freigabe unter Berücksichtigung des Schutzbedarfs ist etabliert. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Externe IT-Dienste und ihre Freigabe sind dokumentiert. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Es wird regelmäßig überprüft, dass nur freigegebene externe IT-Dienste genutzt werden. {{/if}}

Umsetzung bei {{ORG_NAME}}

Externe IT-Dienste/-Komponenten werden vor Nutzung bewertet, mit dem Schutzbedarf abgestimmt und über ein definiertes Verfahren freigegeben; eine Freigabeliste wird im ISMS-Tool ({{TOOL_NAME}}) geführt und regelmäßig auf ausschließliche Nutzung freigegebener Dienste geprüft.

3.4 Freigabe von Software (ISA 1.3.4)

Anforderung

  • [MUSS] Software wird vor Installation oder Nutzung freigegeben; dabei werden die einschlägigen Aspekte berücksichtigt.
  • [MUSS] Die Softwarefreigabe gilt auch für Spezialsoftware wie Wartungswerkzeuge. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Die zu verwaltenden Softwarearten (Firmware, Betriebssysteme, Anwendungen, Bibliotheken, Gerätetreiber) sind bestimmt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Repositorys der verwalteten Software existieren. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Die Software-Repositorys sind gegen unbefugte Manipulation geschützt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Die Freigabe von Software wird regelmäßig überprüft. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Softwareversionen und Patch-Stände sind bekannt. {{/if}} {{#if FLAG_VERY_HIGH_PROTECTION}}
  • [SEHR HOCH] Zusätzliche Anforderungen an die Softwarenutzung (z. B. Kontroll-/Überwachungsbedarf der Nutzung) sind, sofern vorhanden, bestimmt. (C, I, A) {{/if}}

Umsetzung bei {{ORG_NAME}}

Software (inkl. Spezial-/Wartungssoftware) wird vor Einsatz freigegeben; eine Liste zugelassener Software (Whitelist) mit bekannten Versionen/Patch-Ständen wird im ISMS-Tool gepflegt, Beschaffung/Freigabe läuft über {{TOOL_TICKET}}. Verwaltete Softwarearten sind bestimmt, Repositorys gegen Manipulation geschützt und Freigaben werden regelmäßig überprüft.

{{#if FLAG_ELEVATED_PROTECTION}}

Bei sehr hohem Schutzbedarf sind zusätzliche Kontroll-/Überwachungsanforderungen an die Softwarenutzung bestimmt und umgesetzt. {{/if}}

4. Verbindlichkeit

Diese Richtlinie ist für alle betroffenen Rollen im Geltungsbereich verbindlich. Die Einhaltung wird durch {{ROLE_IT_LEAD}} überwacht.

5. Rollen und Verantwortlichkeiten

Rolle Verantwortung in dieser Richtlinie
{{ROLE_IT_LEAD}} Asset-Inventar, Zulassung Hard-/Software
{{ROLE_ISB}} Klassifizierungsschema
Asset Owner Pflege einzelner Assets

6. Überprüfung und Aktualisierung

Diese Richtlinie wird mindestens {{REVIEW_CYCLE}} sowie anlassbezogen durch {{ROLE_IT_LEAD}} überprüft und durch {{ROLE_MANAGEMENT}} freigegeben.

7. Nachweise

Die Nachweise werden nicht in diesem Dokument geführt, sondern zentral im Nachweisregister ({{LINK:NACHWEISREGISTER}}) sowie in den zugehörigen Einträgen des ISMS-Tools ({{TOOL_NAME}}).

8. Verwandte Dokumente

  • Zugehörige Verfahren: {{LINK:VA-08}}
  • Technische Sicherheits-Baseline: {{LINK:BASELINE}}
  • ISA-Mapping-Matrix: {{LINK:ISA_MAPPING}}
  • Nachweisregister: {{LINK:NACHWEISREGISTER}}
  • Weitere: {{LINK:R01}}, {{LINK:R08}}, {{LINK:R11}}