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craftvia/seed/isms-vorlagenpaket-v2/richtlinien/R07_Physische-Sicherheit.md
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msolarczekandClaude Opus 5 c8e6f30a27
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CI / sbom (push) Canceled after 0s
Basis: Certvia dev@a48c5fb als Fundament für Craftvia
Unveränderter Stand von certvia/dev (a48c5fb) plus Craftvia-Spezifikation
und Brandbook unter docs/craftvia/. ISMS-Module werden im Folgecommit entfernt.

Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
2026-09-14 11:05:39 +02:00

8.3 KiB
Raw Blame History

Richtlinie Physische Sicherheit

Dokumenteninformation Wert
Dokumententyp Richtlinie
Geltungsbereich {{ISMS_SCOPE}}
Organisation {{ORG_NAME}}
Verantwortlich {{ROLE_IT_LEAD}}
Freigabe durch {{ROLE_MANAGEMENT}}
Version {{DOC_VERSION}}
Datum {{DOC_DATE}}
Status {{DOC_STATUS}}

1. Zweck

Diese Richtlinie regelt physischen Schutz durch Sicherheitszonen, Zutrittsschutz und den Umgang mit unterstützenden Betriebsmitteln. Sie konkretisiert die Informationssicherheitsleitlinie ({{LINK:L00}}) und dient der Erfüllung der Anforderungen des VDA ISA 2027.

2. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt innerhalb des definierten ISMS-Geltungsbereichs ({{ISMS_SCOPE_DESCRIPTION}}).

3. Anforderungen und Umsetzung

Aufbau je Abschnitt: Anforderung (1:1 aus VDA ISA; [MUSS]/[SOLL] und – bei entsprechendem Schutzbedarf – [HOCH]/[SEHR HOCH]) und Umsetzung bei {{ORG_NAME}} (gebündelt, anzupassen wo erforderlich).

3.1 Sicherheitszonen und Zutritt

Anforderungsbezug: {{#if FLAG_FW_TISAX}}VDA ISA 3.1.1{{/if}}{{#if FLAG_FW_ISO27001}}{{#if FLAG_FW_TISAX}} · {{/if}}ISO/IEC 27001 A.7.1, A.7.2, A.7.3, A.7.4, A.7.6{{/if}}

Anforderung

{{#if FLAG_FW_TISAX}} {{#if FLAG_FW_ISO27001}}Anforderungen nach VDA ISA 2027:{{/if}}

  • [MUSS] Ein Sicherheitszonenkonzept einschließlich zugehöriger Schutzmaßnahmen auf Basis der Anforderungen an die Handhabung von Informationswerten ist vorhanden.
  • [MUSS] Die definierten Schutzmaßnahmen sind umgesetzt.
  • [MUSS] Der Verhaltenskodex für Sicherheitszonen ist allen beteiligten Personen bekannt. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Verfahren für die Vergabe und den Entzug von Zutrittsrechten sind etabliert. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Richtlinien für das Besuchermanagement (einschließlich Registrierung und Begleitung von Besuchern) sind definiert. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Richtlinien für das Mitführen und Nutzen mobiler IT-Geräte und Datenträger (z. B. Registrierung, Kennzeichnungspflichten) sind definiert und umgesetzt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Netzwerk-/Infrastrukturkomponenten (eigene oder Kundennetze) sind gegen unbefugten Zugriff geschützt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Externe Liegenschaften zur Speicherung/Verarbeitung von Informationswerten sind im Zonenkonzept berücksichtigt (z. B. Lagerräume, Werkstätten, Teststrecken, Rechenzentren). {{/if}} {{#if FLAG_HIGH_PROTECTION}}
  • [HOCH] Schutzmaßnahmen gegen einfaches Abhören und Einsehen sind umgesetzt. (C) {{/if}} {{/if}}

{{#if FLAG_FW_ISO27001}} {{#if FLAG_FW_TISAX}}Anforderungen nach ISO/IEC 27001:{{/if}}

  • [ISO A.7.1] Sicherheitsperimeter sind zu definieren und zum Schutz von Bereichen mit Informationen und Assets zu nutzen.
  • [ISO A.7.2] Sichere Zutrittskontrollen und Zutrittspunkte sind einzurichten, um den Zugang auf Berechtigte zu beschränken.
  • [ISO A.7.3] Physische Sicherheit für Büros, Räume und Einrichtungen ist zu gestalten und umzusetzen.
  • [ISO A.7.4] Räumlichkeiten sind kontinuierlich auf unbefugten physischen Zugang zu überwachen.
  • [ISO A.7.6] Für das Arbeiten in Sicherheitsbereichen sind Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. {{/if}}

Umsetzung bei {{ORG_NAME}}

Ein Sicherheitszonenkonzept (BL-PHY-01) mit umgesetzten Schutzmaßnahmen und bekanntem Verhaltenskodex ist vorhanden; Zutrittsrechte werden über das {{TOOL_TICKET}} bedarfsorientiert vergeben, dokumentiert und bei Wegfall entzogen (BL-PHY-02, Ablauf siehe {{LINK:VA-17}}). Besuchermanagement, Regeln für mobile Geräte, Schutz von Netz-/Infrastrukturkomponenten und externe Liegenschaften sind berücksichtigt.

{{#if FLAG_ELEVATED_PROTECTION}}

Bei hohem Schutzbedarf sind zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen einfaches Abhören und Einsehen umgesetzt. {{/if}}

{{#if FLAG_FW_ISO27001}}

3.2 Umgebungsschutz, Versorgung, Verkabelung und Wartung

Anforderungsbezug: ISO/IEC 27001 A.7.5, A.7.8, A.7.11, A.7.12, A.7.13

Anforderung

  • [ISO A.7.5] Schutz gegen physische und umweltbedingte Bedrohungen ist zu gestalten und umzusetzen.
  • [ISO A.7.8] Betriebsmittel sind sicher zu platzieren und zu schützen.
  • [ISO A.7.11] Einrichtungen sind vor Ausfällen und Störungen der Versorgung (z. B. Strom, Klima) zu schützen.
  • [ISO A.7.12] Verkabelung für Strom und Daten ist vor Abhören, Störung und Beschädigung zu schützen.
  • [ISO A.7.13] Betriebsmittel sind ordnungsgemäß zu warten, um Verfügbarkeit und Integrität sicherzustellen.

Umsetzung bei {{ORG_NAME}}

Standorte und technische Einrichtungen sind gegen physische und umweltbedingte Bedrohungen geschützt (BL-PHY-03): Brandfrüherkennung, Schutz gegen Wasser und Feuchtigkeit, Temperatur- und Feuchteüberwachung in Technikräumen sowie Berücksichtigung standortspezifischer Gefahren. Betriebsmittel sind so platziert, dass Einsicht, unbefugter Zugriff und Umgebungsrisiken minimiert werden. Strom- und Klimaversorgung sind für kritische Systeme unterbrechungsfrei ausgelegt und werden regelmäßig geprüft. Strom- und Datenverkabelung ist gegen Beschädigung und unbefugten Zugriff geschützt und dokumentiert. Betriebsmittel werden nach Herstellervorgabe gewartet; Wartungen erfolgen nur durch berechtigtes Personal, werden geplant und protokolliert und bei externer Durchführung begleitet.

{{/if}}

{{#if FLAG_FW_ISO27001}}

3.3 Aufgeräumter Arbeitsplatz und Bildschirmsperre

Anforderungsbezug: ISO/IEC 27001 A.7.7

Anforderung

  • [ISO A.7.7] Regeln für einen aufgeräumten Arbeitsplatz und gesperrte Bildschirme sind festzulegen und umzusetzen.

Umsetzung bei {{ORG_NAME}}

Es gelten verbindliche Regeln für einen aufgeräumten Arbeitsplatz und gesperrte Bildschirme (BL-PHY-04): Schutzbedürftige Unterlagen und Datenträger werden bei Abwesenheit verschlossen aufbewahrt; Bildschirme werden beim Verlassen des Arbeitsplatzes gesperrt und sperren automatisch nach {{SESSION_TIMEOUT}}. Ausdrucke werden unmittelbar entnommen, nicht mehr benötigte Unterlagen schutzbedarfsgerecht vernichtet (BL-DEL-01). Die Regeln gelten auch im Homeoffice und an mobilen Arbeitsplätzen ({{LINK:R06}}); die Einhaltung wird stichprobenartig geprüft.

{{/if}}

4. Verbindlichkeit

Diese Richtlinie ist für alle betroffenen Rollen im Geltungsbereich verbindlich. Die Einhaltung wird durch {{ROLE_IT_LEAD}} überwacht.

5. Rollen und Verantwortlichkeiten

Rolle Verantwortung in dieser Richtlinie
{{ROLE_IT_LEAD}} Zonen, Zutritt, Betriebsmittel
{{ROLE_ISB}} Vorgaben

6. Überprüfung und Aktualisierung

Diese Richtlinie wird mindestens {{REVIEW_CYCLE}} sowie anlassbezogen durch {{ROLE_IT_LEAD}} überprüft und durch {{ROLE_MANAGEMENT}} freigegeben.

7. Nachweise

Die Nachweise werden nicht in diesem Dokument geführt, sondern zentral im Nachweisregister ({{LINK:NACHWEISREGISTER}}) sowie in den zugehörigen Einträgen des ISMS-Tools ({{TOOL_NAME}}).

8. Verwandte Dokumente

  • Technische Sicherheits-Baseline: {{LINK:BASELINE}}
  • ISA-Mapping-Matrix: {{LINK:ISA_MAPPING}}
  • Nachweisregister: {{LINK:NACHWEISREGISTER}}
  • Weitere: {{LINK:R02}}, {{LINK:R06}}