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craftvia/seed/isms-vorlagenpaket-v2/richtlinien/R11_Sichere-Systembeschaffung-und-Entwicklung.md
msolarczekandClaude Opus 5 c8e6f30a27
CI / build-and-check (push) Canceled after 0s
CI / audit (push) Canceled after 0s
CI / sbom (push) Canceled after 0s
Basis: Certvia dev@a48c5fb als Fundament für Craftvia
Unveränderter Stand von certvia/dev (a48c5fb) plus Craftvia-Spezifikation
und Brandbook unter docs/craftvia/. ISMS-Module werden im Folgecommit entfernt.

Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
2026-09-14 11:05:39 +02:00

10 KiB
Raw Permalink Blame History

Richtlinie Sichere Systembeschaffung und Entwicklung

Dokumenteninformation Wert
Dokumententyp Richtlinie
Geltungsbereich {{ISMS_SCOPE}}
Organisation {{ORG_NAME}}
Verantwortlich {{ROLE_IT_LEAD}}
Freigabe durch {{ROLE_MANAGEMENT}}
Version {{DOC_VERSION}}
Datum {{DOC_DATE}}
Status {{DOC_STATUS}}

1. Zweck

Diese Richtlinie regelt Informationssicherheit bei Beschaffung und Entwicklung, Anforderungen an Netzdienste sowie Rückgabe und sichere Löschung. Sie konkretisiert die Informationssicherheitsleitlinie ({{LINK:L00}}) und dient der Erfüllung der Anforderungen des VDA ISA 2027.

2. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt innerhalb des definierten ISMS-Geltungsbereichs ({{ISMS_SCOPE_DESCRIPTION}}).

3. Anforderungen und Umsetzung

Aufbau je Abschnitt: Anforderung (1:1 aus VDA ISA; [MUSS]/[SOLL] und – bei entsprechendem Schutzbedarf – [HOCH]/[SEHR HOCH]) und Umsetzung bei {{ORG_NAME}} (gebündelt, anzupassen wo erforderlich).

3.1 Sicherheit bei Beschaffung und Entwicklung

Anforderungsbezug: {{#if FLAG_FW_TISAX}}VDA ISA 5.3.1{{/if}}{{#if FLAG_FW_ISO27001}}{{#if FLAG_FW_TISAX}} · {{/if}}ISO/IEC 27001 A.8.4, A.8.25, A.8.26, A.8.27, A.8.28, A.8.29, A.8.30, A.8.33{{/if}}

Anforderung

{{#if FLAG_FW_TISAX}} {{#if FLAG_FW_ISO27001}}Anforderungen nach VDA ISA 2027:{{/if}}

  • [MUSS] Die mit Design und Entwicklung eines IT-Dienstes verbundenen Informationssicherheitsanforderungen sind bestimmt und berücksichtigt.
  • [MUSS] Die mit Beschaffung oder Erweiterung von IT-Diensten und -Komponenten verbundenen Informationssicherheitsanforderungen sind bestimmt und berücksichtigt.
  • [MUSS] Informationssicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit Änderungen an entwickelten IT-Diensten werden berücksichtigt.
  • [MUSS] Systemabnahmetests werden unter Berücksichtigung der Informationssicherheitsanforderungen durchgeführt. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Anforderungsspezifikationen werden erstellt; dabei werden die einschlägigen Aspekte berücksichtigt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Anforderungsspezifikationen werden gegen die Informationssicherheitsanforderungen geprüft. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Der IT-Dienst wird vor Produktivnutzung auf Einhaltung der Spezifikationen geprüft. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Die Nutzung von Produktivdaten zu Testzwecken wird soweit möglich vermieden (ggf. Anonymisierung/Pseudonymisierung); dabei werden die einschlägigen Aspekte berücksichtigt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Testsysteme erhalten Schutzmaßnahmen vergleichbar zur Produktivumgebung, wenn Produktivdaten für Tests genutzt werden. {{/if}} {{#if FLAG_VERY_HIGH_PROTECTION}}
  • [SEHR HOCH] Die Sicherheit zweckgebauter oder wesentlich angepasster Software wird bei Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen oder regelmäßig getestet (z. B. Penetrationstest). (C, I, A) {{/if}} {{/if}}

{{#if FLAG_FW_ISO27001}} {{#if FLAG_FW_TISAX}}Anforderungen nach ISO/IEC 27001:{{/if}}

  • [ISO A.8.4] Der Lese- und Schreibzugriff auf Quellcode, Entwicklungswerkzeuge und Softwarebibliotheken ist angemessen zu steuern.
  • [ISO A.8.25] Regeln für einen sicheren Entwicklungslebenszyklus von Software und Systemen sind festzulegen und anzuwenden.
  • [ISO A.8.26] Informationssicherheitsanforderungen sind bei Entwicklung oder Beschaffung von Anwendungen zu ermitteln, zu spezifizieren und zu berücksichtigen.
  • [ISO A.8.27] Grundsätze für die Entwicklung sicherer Systeme sind festzulegen, zu dokumentieren und anzuwenden.
  • [ISO A.8.28] Grundsätze für sichere Programmierung sind auf die Softwareentwicklung anzuwenden.
  • [ISO A.8.29] Sicherheitstests sind in den Entwicklungs- und Abnahmeprozess zu integrieren.
  • [ISO A.8.30] Ausgelagerte Systementwicklung ist zu steuern, zu überwachen und zu überprüfen.
  • [ISO A.8.33] Testinformationen sind sorgfältig auszuwählen, zu schützen und zu verwalten. {{/if}}

Umsetzung bei {{ORG_NAME}}

Informationssicherheitsanforderungen sind fester Bestandteil von Design, Beschaffung, Erweiterung und Änderung von IT-Diensten (Security by Design); Anforderungsspezifikation, Prüfung und Abnahmetests unter Sicherheitsaspekten erfolgen nach dem Verfahren Sichere Beschaffung/Entwicklung & Abnahme ({{LINK:VA-16}}); Produktivsetzung erst nach Prüfung im {{TOOL_TICKET}}. Produktivdaten in Tests werden vermieden/anonymisiert, Testsysteme angemessen geschützt.{{#if FLAG_DEV_INHOUSE}} Für die Eigenentwicklung gelten Secure-Coding-Vorgaben mit Code-Reviews und automatisierten Sicherheitstests (SAST/Dependency-Scan) gemäß {{LINK:VA-16}}.{{/if}}

{{#if FLAG_ELEVATED_PROTECTION}}

{{#if FLAG_VERY_HIGH_PROTECTION}}Bei sehr hohem Schutzbedarf wird die Sicherheit zweckgebauter oder wesentlich angepasster Software bei Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen oder regelmäßig getestet (Penetrationstest).{{/if}} {{/if}}

3.2 Anforderungen an Netzdienste

Anforderungsbezug: {{#if FLAG_FW_TISAX}}VDA ISA 5.3.2{{/if}}{{#if FLAG_FW_ISO27001}}{{#if FLAG_FW_TISAX}} · {{/if}}ISO/IEC 27001 A.8.21{{/if}}

Anforderung

{{#if FLAG_FW_TISAX}} {{#if FLAG_FW_ISO27001}}Anforderungen nach VDA ISA 2027:{{/if}}

  • [MUSS] Anforderungen an die Informationssicherheit von Netzdiensten sind bestimmt und erfüllt. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Ein Verfahren zur Absicherung und Nutzung von Netzdiensten ist definiert und umgesetzt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Die Anforderungen werden in Form von SLAs vereinbart. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Angemessene Redundanzlösungen sind umgesetzt. {{/if}} {{#if FLAG_HIGH_PROTECTION}}
  • [HOCH] Verfahren zur Überwachung der Qualität des Netzverkehrs (z. B. Traffic-Flow-Analysen, Verfügbarkeitsmessungen) sind definiert und werden durchgeführt. (A) {{/if}} {{/if}}

{{#if FLAG_FW_ISO27001}} {{#if FLAG_FW_TISAX}}Anforderungen nach ISO/IEC 27001:{{/if}}

  • [ISO A.8.21] Sicherheitsmechanismen, Dienstgüten und Anforderungen an Netzwerkdienste sind zu identifizieren, umzusetzen und zu überwachen. {{/if}}

Umsetzung bei {{ORG_NAME}}

Für genutzte Netzdienste (intern/extern) sind Sicherheitsanforderungen bestimmt, in SLAs vereinbart und über ein Verfahren umgesetzt; angemessene Redundanzen bestehen.

{{#if FLAG_ELEVATED_PROTECTION}}

Bei hohem Schutzbedarf werden Verfahren zur Überwachung der Netzverkehrsqualität (Traffic-Flow-Analysen, Verfügbarkeitsmessungen) definiert und durchgeführt. {{/if}}

3.3 Rückgabe und sichere Löschung

Anforderungsbezug: {{#if FLAG_FW_TISAX}}VDA ISA 5.3.3{{/if}}{{#if FLAG_FW_ISO27001}}{{#if FLAG_FW_TISAX}} · {{/if}}ISO/IEC 27001 A.5.11, A.7.14, A.8.10{{/if}}

Anforderung

{{#if FLAG_FW_TISAX}} {{#if FLAG_FW_ISO27001}}Anforderungen nach VDA ISA 2027:{{/if}}

{{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}

  • [SOLL] Eine Beschreibung des Beendigungsprozesses ist vorhanden, an Änderungen angepasst und vertraglich geregelt. {{/if}} {{/if}}

{{#if FLAG_FW_ISO27001}} {{#if FLAG_FW_TISAX}}Anforderungen nach ISO/IEC 27001:{{/if}}

  • [ISO A.5.11] Beschäftigte und externe Nutzer haben bei Beendigung des Beschäftigungs-/Vertragsverhältnisses alle in ihrem Besitz befindlichen Assets zurückzugeben.
  • [ISO A.7.14] Betriebsmittel mit Speichermedien sind vor Entsorgung oder Wiederverwendung sicher zu bereinigen (Datenlöschung).
  • [ISO A.8.10] In Systemen und auf Medien gespeicherte Informationen sind zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden. {{/if}}

Umsetzung bei {{ORG_NAME}}

Rückgabe und sichere Löschung/Vernichtung von Informationen und Assets (bei Vertragsende, Geräteausmusterung) sind nach BL-DEL-01 geregelt, vertraglich vereinbart, an Änderungen angepasst und werden nachgewiesen (Löschprotokoll).

4. Verbindlichkeit

Diese Richtlinie ist für alle betroffenen Rollen im Geltungsbereich verbindlich. Die Einhaltung wird durch {{ROLE_IT_LEAD}} überwacht.

5. Rollen und Verantwortlichkeiten

Rolle Verantwortung in dieser Richtlinie
{{ROLE_IT_LEAD}} Beschaffung/Entwicklung
{{ROLE_ISB}} Sicherheitsanforderungen

6. Überprüfung und Aktualisierung

Diese Richtlinie wird mindestens {{REVIEW_CYCLE}} sowie anlassbezogen durch {{ROLE_IT_LEAD}} überprüft und durch {{ROLE_MANAGEMENT}} freigegeben.

7. Nachweise

Die Nachweise werden nicht in diesem Dokument geführt, sondern zentral im Nachweisregister ({{LINK:NACHWEISREGISTER}}) sowie in den zugehörigen Einträgen des ISMS-Tools ({{TOOL_NAME}}).

8. Verwandte Dokumente

  • Technische Sicherheits-Baseline: {{LINK:BASELINE}}
  • ISA-Mapping-Matrix: {{LINK:ISA_MAPPING}}
  • Nachweisregister: {{LINK:NACHWEISREGISTER}}
  • Weitere: {{LINK:R02}}, {{LINK:R10}}, {{LINK:R12}}