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8.3 KiB
Richtlinie Physische Sicherheit
| Dokumenteninformation | Wert |
|---|---|
| Dokumententyp | Richtlinie |
| Geltungsbereich | {{ISMS_SCOPE}} |
| Organisation | {{ORG_NAME}} |
| Verantwortlich | {{ROLE_IT_LEAD}} |
| Freigabe durch | {{ROLE_MANAGEMENT}} |
| Version | {{DOC_VERSION}} |
| Datum | {{DOC_DATE}} |
| Status | {{DOC_STATUS}} |
1. Zweck
Diese Richtlinie regelt physischen Schutz durch Sicherheitszonen, Zutrittsschutz und den Umgang mit unterstützenden Betriebsmitteln. Sie konkretisiert die Informationssicherheitsleitlinie ({{LINK:L00}}) und dient der Erfüllung der Anforderungen des VDA ISA 2027.
2. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt innerhalb des definierten ISMS-Geltungsbereichs ({{ISMS_SCOPE_DESCRIPTION}}).
3. Anforderungen und Umsetzung
Aufbau je Abschnitt: Anforderung (1:1 aus VDA ISA; [MUSS]/[SOLL] und – bei entsprechendem Schutzbedarf – [HOCH]/[SEHR HOCH]) und Umsetzung bei {{ORG_NAME}} (gebündelt, anzupassen wo erforderlich).
3.1 Sicherheitszonen und Zutritt
Anforderungsbezug: {{#if FLAG_FW_TISAX}}VDA ISA 3.1.1{{/if}}{{#if FLAG_FW_ISO27001}}{{#if FLAG_FW_TISAX}} · {{/if}}ISO/IEC 27001 A.7.1, A.7.2, A.7.3, A.7.4, A.7.6{{/if}}
Anforderung
{{#if FLAG_FW_TISAX}} {{#if FLAG_FW_ISO27001}}Anforderungen nach VDA ISA 2027:{{/if}}
- [MUSS] Ein Sicherheitszonenkonzept einschließlich zugehöriger Schutzmaßnahmen auf Basis der Anforderungen an die Handhabung von Informationswerten ist vorhanden.
- [MUSS] Die definierten Schutzmaßnahmen sind umgesetzt.
- [MUSS] Der Verhaltenskodex für Sicherheitszonen ist allen beteiligten Personen bekannt. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Verfahren für die Vergabe und den Entzug von Zutrittsrechten sind etabliert. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Richtlinien für das Besuchermanagement (einschließlich Registrierung und Begleitung von Besuchern) sind definiert. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Richtlinien für das Mitführen und Nutzen mobiler IT-Geräte und Datenträger (z. B. Registrierung, Kennzeichnungspflichten) sind definiert und umgesetzt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Netzwerk-/Infrastrukturkomponenten (eigene oder Kundennetze) sind gegen unbefugten Zugriff geschützt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Externe Liegenschaften zur Speicherung/Verarbeitung von Informationswerten sind im Zonenkonzept berücksichtigt (z. B. Lagerräume, Werkstätten, Teststrecken, Rechenzentren). {{/if}} {{#if FLAG_HIGH_PROTECTION}}
- [HOCH] Schutzmaßnahmen gegen einfaches Abhören und Einsehen sind umgesetzt. (C) {{/if}} {{/if}}
{{#if FLAG_FW_ISO27001}} {{#if FLAG_FW_TISAX}}Anforderungen nach ISO/IEC 27001:{{/if}}
- [ISO A.7.1] Sicherheitsperimeter sind zu definieren und zum Schutz von Bereichen mit Informationen und Assets zu nutzen.
- [ISO A.7.2] Sichere Zutrittskontrollen und Zutrittspunkte sind einzurichten, um den Zugang auf Berechtigte zu beschränken.
- [ISO A.7.3] Physische Sicherheit für Büros, Räume und Einrichtungen ist zu gestalten und umzusetzen.
- [ISO A.7.4] Räumlichkeiten sind kontinuierlich auf unbefugten physischen Zugang zu überwachen.
- [ISO A.7.6] Für das Arbeiten in Sicherheitsbereichen sind Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. {{/if}}
Umsetzung bei {{ORG_NAME}}
Ein Sicherheitszonenkonzept (BL-PHY-01) mit umgesetzten Schutzmaßnahmen und bekanntem Verhaltenskodex ist vorhanden; Zutrittsrechte werden über das {{TOOL_TICKET}} bedarfsorientiert vergeben, dokumentiert und bei Wegfall entzogen (BL-PHY-02, Ablauf siehe {{LINK:VA-17}}). Besuchermanagement, Regeln für mobile Geräte, Schutz von Netz-/Infrastrukturkomponenten und externe Liegenschaften sind berücksichtigt.
{{#if FLAG_ELEVATED_PROTECTION}}
Bei hohem Schutzbedarf sind zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen einfaches Abhören und Einsehen umgesetzt. {{/if}}
{{#if FLAG_FW_ISO27001}}
3.2 Umgebungsschutz, Versorgung, Verkabelung und Wartung
Anforderungsbezug: ISO/IEC 27001 A.7.5, A.7.8, A.7.11, A.7.12, A.7.13
Anforderung
- [ISO A.7.5] Schutz gegen physische und umweltbedingte Bedrohungen ist zu gestalten und umzusetzen.
- [ISO A.7.8] Betriebsmittel sind sicher zu platzieren und zu schützen.
- [ISO A.7.11] Einrichtungen sind vor Ausfällen und Störungen der Versorgung (z. B. Strom, Klima) zu schützen.
- [ISO A.7.12] Verkabelung für Strom und Daten ist vor Abhören, Störung und Beschädigung zu schützen.
- [ISO A.7.13] Betriebsmittel sind ordnungsgemäß zu warten, um Verfügbarkeit und Integrität sicherzustellen.
Umsetzung bei {{ORG_NAME}}
Standorte und technische Einrichtungen sind gegen physische und umweltbedingte Bedrohungen geschützt (BL-PHY-03): Brandfrüherkennung, Schutz gegen Wasser und Feuchtigkeit, Temperatur- und Feuchteüberwachung in Technikräumen sowie Berücksichtigung standortspezifischer Gefahren. Betriebsmittel sind so platziert, dass Einsicht, unbefugter Zugriff und Umgebungsrisiken minimiert werden. Strom- und Klimaversorgung sind für kritische Systeme unterbrechungsfrei ausgelegt und werden regelmäßig geprüft. Strom- und Datenverkabelung ist gegen Beschädigung und unbefugten Zugriff geschützt und dokumentiert. Betriebsmittel werden nach Herstellervorgabe gewartet; Wartungen erfolgen nur durch berechtigtes Personal, werden geplant und protokolliert und bei externer Durchführung begleitet.
{{/if}}
{{#if FLAG_FW_ISO27001}}
3.3 Aufgeräumter Arbeitsplatz und Bildschirmsperre
Anforderungsbezug: ISO/IEC 27001 A.7.7
Anforderung
- [ISO A.7.7] Regeln für einen aufgeräumten Arbeitsplatz und gesperrte Bildschirme sind festzulegen und umzusetzen.
Umsetzung bei {{ORG_NAME}}
Es gelten verbindliche Regeln für einen aufgeräumten Arbeitsplatz und gesperrte Bildschirme (BL-PHY-04): Schutzbedürftige Unterlagen und Datenträger werden bei Abwesenheit verschlossen aufbewahrt; Bildschirme werden beim Verlassen des Arbeitsplatzes gesperrt und sperren automatisch nach {{SESSION_TIMEOUT}}. Ausdrucke werden unmittelbar entnommen, nicht mehr benötigte Unterlagen schutzbedarfsgerecht vernichtet (BL-DEL-01). Die Regeln gelten auch im Homeoffice und an mobilen Arbeitsplätzen ({{LINK:R06}}); die Einhaltung wird stichprobenartig geprüft.
{{/if}}
4. Verbindlichkeit
Diese Richtlinie ist für alle betroffenen Rollen im Geltungsbereich verbindlich. Die Einhaltung wird durch {{ROLE_IT_LEAD}} überwacht.
5. Rollen und Verantwortlichkeiten
| Rolle | Verantwortung in dieser Richtlinie |
|---|---|
| {{ROLE_IT_LEAD}} | Zonen, Zutritt, Betriebsmittel |
| {{ROLE_ISB}} | Vorgaben |
6. Überprüfung und Aktualisierung
Diese Richtlinie wird mindestens {{REVIEW_CYCLE}} sowie anlassbezogen durch {{ROLE_IT_LEAD}} überprüft und durch {{ROLE_MANAGEMENT}} freigegeben.
7. Nachweise
Die Nachweise werden nicht in diesem Dokument geführt, sondern zentral im Nachweisregister ({{LINK:NACHWEISREGISTER}}) sowie in den zugehörigen Einträgen des ISMS-Tools ({{TOOL_NAME}}).
8. Verwandte Dokumente
- Technische Sicherheits-Baseline: {{LINK:BASELINE}}
- ISA-Mapping-Matrix: {{LINK:ISA_MAPPING}}
- Nachweisregister: {{LINK:NACHWEISREGISTER}}
- Weitere: {{LINK:R02}}, {{LINK:R06}}