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certvia/seed/isms-vorlagenpaket-v2/richtlinien/R05_Personalsicherheit-und-Awareness.md
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msolarczekandClaude Opus 4.8 522508aaf3 GAP WP2.1: Inline-VA-Verweise + Verify-Fix (F17)
Umsetzung aus dem GAP-Report Runde 2 (Umsetzungsanleitung), Etappe 1.

- WP2.1 (F3–F9, F19, N4, N7, N9): In 14 IMPL-Blöcken den zuständigen VA-Verweis
  inline ergänzt ({{LINK:VA-xx}}) — R02 1.3.1/1.3.2→VA-08, R03 1.4.1→VA-09,
  R04 1.6.1/1.6.2→VA-01 & 1.6.3→VA-02, R05 2.1.3→VA-12, R08 4.1.1/4.1.3/4.2.1→VA-03,
  R09 5.1.2→VA-07, R10 5.2.1→VA-04 & 5.2.6→VA-06, R13 6.1.2/6.1.3→VA-10.
  Damit verweisen alle 23 Controls mit zuständiger VA inline (zuvor 8).
- WP2.3/F17: _verify.py lief nicht (KeyError 'implementation' — Feld existiert nicht
  in mapping.json). Gefixt via .get(): Umsetzungstext wird zur Laufzeit über
  impl_anchor aus der .md aufgelöst (Variante 2 der Anleitung).

Verifiziert: _verify.py Render-Probleme 0, Mapping beidseitig sauber, keine neuen
Befunde (einzig vorbestehendes IMPL 3.1.3 = WP1.3/E2, ISB-Scope). Nicht-destruktiver
Re-Import in den Demo-Mandanten (8 Dokumente aktualisiert, Status/Anforderungen
erhalten); Browser: R02 rendert „(siehe VA-08)" als klickbaren Deep-Link.

Co-Authored-By: Claude Opus 4.8 <noreply@anthropic.com>
2026-07-22 20:19:05 +02:00

6.2 KiB
Raw Blame History

Richtlinie Personalsicherheit und Awareness

Dokumenteninformation Wert
Dokumententyp Richtlinie
Geltungsbereich {{ISMS_SCOPE}}
Organisation {{ORG_NAME}}
Verantwortlich {{ROLE_HR_LEAD}}
Freigabe durch {{ROLE_MANAGEMENT}}
Version {{DOC_VERSION}}
Datum {{DOC_DATE}}
Status {{DOC_STATUS}}

1. Zweck

Diese Richtlinie regelt Eignung, vertragliche Verpflichtung sowie Schulung und Sensibilisierung des Personals. Sie konkretisiert die Informationssicherheitsleitlinie ({{LINK:L00}}) und dient der Erfüllung der Anforderungen des VDA ISA 2027.

2. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt innerhalb des definierten ISMS-Geltungsbereichs ({{ISMS_SCOPE_DESCRIPTION}}).

3. Anforderungen und Umsetzung

Aufbau je Abschnitt: Anforderung (1:1 aus VDA ISA; [MUSS]/[SOLL] und bei entsprechendem Schutzbedarf [HOCH]/[SEHR HOCH]) und Umsetzung bei {{ORG_NAME}} (gebündelt, anzupassen wo erforderlich).

3.1 Qualifikation für sensible Tätigkeiten (ISA 2.1.1)

Anforderung

  • [MUSS] Sensible Arbeitsbereiche und Tätigkeiten sind bestimmt.
  • [MUSS] Die Anforderungen an Beschäftigte hinsichtlich ihrer Stellenprofile sind bestimmt und erfüllt.
  • [MUSS] Die Identität potenzieller Beschäftigter wird verifiziert (z. B. Prüfung von Ausweisdokumenten). {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Die persönliche Eignung potenzieller Beschäftigter wird mit einfachen Methoden überprüft (z. B. Vorstellungsgespräch). {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Eine erweiterte Eignungsprüfung abhängig vom Arbeitsbereich und der Tätigkeit wird durchgeführt (z. B. Assessment-Center, Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und Führungszeugnissen). {{/if}}

Umsetzung bei {{ORG_NAME}}

Sensible Tätigkeiten sind bestimmt; Anforderungen an Positionen sind in Stellenbeschreibungen hinterlegt und werden erfüllt. Die Identität wird bei Einstellung verifiziert; die persönliche Eignung wird im rechtlich zulässigen Rahmen geprüft (Gespräch, bei sensiblen Rollen erweiterte Prüfungen wie Referenzen/Führungszeugnis).

3.2 Vertragliche Verpflichtung des Personals (ISA 2.1.2)

Anforderung

  • [MUSS] Eine Vertraulichkeitsverpflichtung ist in Kraft.
  • [MUSS] Eine Verpflichtung zur Einhaltung der Informationssicherheitsrichtlinien ist in Kraft. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Eine über den Arbeitsvertrag hinausgehende Vertraulichkeitsverpflichtung ist in Kraft. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Informationssicherheitsaspekte werden in den Arbeitsverträgen der Beschäftigten berücksichtigt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Ein Verfahren zum Umgang mit Verstößen gegen diese Verpflichtungen ist beschrieben. {{/if}}

Umsetzung bei {{ORG_NAME}}

Alle Beschäftigten werden bei Eintritt vertraglich zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der Informationssicherheitsrichtlinien verpflichtet ({{ROLE_HR_LEAD}}); Informationssicherheitsaspekte sind Bestandteil der Arbeitsverträge, die Vertraulichkeit gilt nachvertraglich fort. Ein Verfahren zum Umgang mit Verstößen ist beschrieben; der Nachweis wird in der Personalakte geführt.

3.3 Sensibilisierung und Schulung (ISA 2.1.3)

Anforderung

  • [MUSS] Beschäftigte werden geschult und sensibilisiert. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Ein Konzept für Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten ist erstellt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Zielgruppen für Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen (z. B. Führungskräfte, Administratoren, Beschäftigte mit Zugang zu Kundennetzen, Fertigungspersonal) sind identifiziert und im Konzept berücksichtigt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Das Konzept ist durch die verantwortliche Leitung genehmigt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen werden regelmäßig und anlassbezogen durchgeführt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Die Teilnahme an Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen wird dokumentiert. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Ansprechpartner für Informationssicherheit sind den Beschäftigten bekannt. {{/if}}

Umsetzung bei {{ORG_NAME}}

Ein von der Leitung genehmigtes, rollenspezifisches Schulungs-/Awareness-Konzept (BL-HR-01) ist etabliert; Beschäftigte werden bei Eintritt und danach mindestens {{REVIEW_CYCLE}} sowie anlassbezogen geschult (Ablauf siehe {{LINK:VA-12}}). Zielgruppen sind identifiziert, Teilnahmenachweise werden im {{TOOL_NAME}} geführt, Ansprechpartner für Informationssicherheit sind bekannt; die Wirksamkeit wird (z. B. Phishing-Simulation) geprüft.

4. Verbindlichkeit

Diese Richtlinie ist für alle betroffenen Rollen im Geltungsbereich verbindlich. Die Einhaltung wird durch {{ROLE_HR_LEAD}} überwacht.

5. Rollen und Verantwortlichkeiten

Rolle Verantwortung in dieser Richtlinie
{{ROLE_HR_LEAD}} Verpflichtung, Eignung
{{ROLE_ISB}} Awareness/Schulung

6. Überprüfung und Aktualisierung

Diese Richtlinie wird mindestens {{REVIEW_CYCLE}} sowie anlassbezogen durch {{ROLE_HR_LEAD}} überprüft und durch {{ROLE_MANAGEMENT}} freigegeben.

7. Nachweise

Die Nachweise werden nicht in diesem Dokument geführt, sondern zentral im Nachweisregister ({{LINK:NACHWEISREGISTER}}) sowie in den zugehörigen Einträgen des ISMS-Tools ({{TOOL_NAME}}).

8. Verwandte Dokumente

  • Zugehörige Verfahren: {{LINK:VA-12}}
  • Technische Sicherheits-Baseline: {{LINK:BASELINE}}
  • ISA-Mapping-Matrix: {{LINK:ISA_MAPPING}}
  • Nachweisregister: {{LINK:NACHWEISREGISTER}}
  • Weitere: {{LINK:R01}}, {{LINK:R06}}