Fundament des VDA-ISA-2027-Richtlinienmoduls (Spec §1–9):
- Datenmodell: PolicyDocument, PolicyRequirement, PolicyVariable (Variablen +
Feature-Flags), PolicyBaselineParam, PolicyEvidence — inkl. RLS + Tenant-Guard
- Seed-Importer (import-policies.ts): liest die echten .md-Dateien (15 Richtlinien
L00/R01–R14 + 11 Verfahren), mapping.json (120 Anforderungen/46 Controls),
variables.schema.json (53 Variablen/Flags), Technische-Sicherheits-Baseline
(31 BL-Parameter) und Nachweisregister; idempotent pro Mandant
- 6 im Vorlagenpaket beschädigte Variablen-Tokens (VA-08/09/10/12/13) repariert
(dokumentiert im README des Übergabepakets)
- Rendering-Engine (policy-render.ts, Handlebars + marked): verschachtelte
{{#if FLAG}}, {{VARIABLE}}, {{LINK:…}}-Deeplinks, Hidden-Anker + BL-Referenzen
im Lesemodus entfernt (Wert bleibt), zentral verwaltete Abschnitte unterdrückt,
wiederholtes „Umsetzung bei <Org>" reduziert (§7a); lenienter Fallback +
Residue-Check über alle Flag-Kombinationen (analog _verify.py)
- UI: Bibliothek mit Typ-Chips/KPIs, Lesemodus-Popup (einklappbare Info-Tabelle,
Control-Chips, Richtlinie↔Verfahren-Verlinkung), Coverage-Matrix
(Control → Richtlinie → MUSS/SOLL → Verfahren → Anforderungs-IDs)
- Nav-Punkt „Richtlinien" aktiviert; de/en-Übersetzungen
Verifiziert: Import 28 Dokumente/120 Anforderungen; Rendering rückstandsfrei
über alle Flag-Kombinationen; Bibliothek, Lesemodus (R08 nested flags), Coverage
im Browser.
Später (Phase 2+): Bearbeiten/Freigabe-Workflow mit Versionierung, verwaltete
Tabellen (Krypto-/Risiko-/Klassifizierungsregister), Anwender-Handbuch,
DOCX/PDF-Export, Word-Upload, KI-Wizard, zentrale Baseline-/Variablen-Einstellseite.
Co-Authored-By: Claude Opus 4.8 <noreply@anthropic.com>
4.8 KiB
Richtlinie Personalsicherheit und Awareness
| Dokumenteninformation | Wert |
|---|---|
| Dokumententyp | Richtlinie |
| Geltungsbereich | {{ISMS_SCOPE}} |
| Organisation | {{ORG_NAME}} |
| Verantwortlich | {{ROLE_HR_LEAD}} |
| Freigabe durch | {{ROLE_MANAGEMENT}} |
| Version | {{DOC_VERSION}} |
| Datum | {{DOC_DATE}} |
| Status | {{DOC_STATUS}} |
1. Zweck
Diese Richtlinie regelt Eignung und Qualifikation für sicherheitsrelevante Tätigkeiten, die vertragliche Verpflichtung des Personals sowie Schulung und Sensibilisierung. Sie konkretisiert die Informationssicherheitsleitlinie ({{LINK:L00}}) und dient der Erfüllung der Anforderungen des VDA ISA 2027.
2. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt innerhalb des definierten ISMS-Geltungsbereichs ({{ISMS_SCOPE_DESCRIPTION}}).
3. Anforderungen und Umsetzung
Aufbau je Abschnitt: Anforderung (normativ, aus VDA ISA; [MUSS]/[SOLL]) und Umsetzung bei {{ORG_NAME}} (tatsächliche Ausgestaltung, anzupassen wo erforderlich).
3.1 Qualifikation für sensible Tätigkeiten (ISA 2.1.1)
Anforderung
- [MUSS] Für sicherheitsrelevante/sensible Tätigkeiten ist die erforderliche Qualifikation und Zuverlässigkeit der Beschäftigten sichergestellt. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Anforderungen an Positionen sind beschrieben; angemessene Überprüfungen erfolgen im rechtlich zulässigen Rahmen. {{/if}}
Umsetzung bei {{ORG_NAME}}
Für sensible Tätigkeiten werden Qualifikation und Zuverlässigkeit im rechtlich zulässigen Rahmen sichergestellt (z. B. Qualifikationsnachweise, bei besonders schutzbedürftigen Rollen ggf. Führungszeugnis). {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
Sicherheitsanforderungen an Positionen sind in Stellenbeschreibungen hinterlegt; Überprüfungen erfolgen anlass- und rollenbezogen. {{/if}}
3.2 Vertragliche Verpflichtung (ISA 2.1.2)
Anforderung
- [MUSS] Alle Beschäftigten sind vertraglich zur Einhaltung der Informationssicherheit und zur Vertraulichkeit verpflichtet. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort und umfassen Rückgabepflichten. {{/if}}
Umsetzung bei {{ORG_NAME}}
Alle Beschäftigten werden bei Eintritt vertraglich zur Vertraulichkeit und Einhaltung der Informationssicherheit verpflichtet ({{ROLE_HR_LEAD}}); der Nachweis wird in der Personalakte geführt. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nachvertraglich fort; Rückgabe von Assets und Entzug von Berechtigungen beim Austritt sind über {{TOOL_TICKET}} geregelt (Leaver-Prozess). {{/if}}
3.3 Sensibilisierung und Schulung (ISA 2.1.3)
Anforderung
- [MUSS] Beschäftigte werden hinsichtlich Informationssicherheit sensibilisiert und geschult. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Schulungsinhalte sind rollenspezifisch; die Wirksamkeit wird überprüft (z. B. Phishing-Tests). {{/if}}
Umsetzung bei {{ORG_NAME}}
Beschäftigte werden bei Eintritt und danach mindestens {{REVIEW_CYCLE}} geschult (BL-HR-01); Teilnahmenachweise werden im {{TOOL_NAME}} geführt. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
Schulungen sind rollenspezifisch; die Wirksamkeit wird durch Phishing-Simulationen und gezielte Nachschulungen überprüft. {{/if}}
4. Verbindlichkeit
Diese Richtlinie ist für alle betroffenen Rollen im Geltungsbereich verbindlich. Die Einhaltung wird durch {{ROLE_HR_LEAD}} überwacht.
5. Rollen und Verantwortlichkeiten
| Rolle | Verantwortung in dieser Richtlinie |
|---|---|
| {{ROLE_HR_LEAD}} | Vertragliche Verpflichtung, Eignungsprüfungen |
| {{ROLE_ISB}} | Inhalte und Nachweis von Schulung und Awareness |
| Führungskräfte | Umsetzung im Verantwortungsbereich |
6. Überprüfung und Aktualisierung
Diese Richtlinie wird mindestens {{REVIEW_CYCLE}} sowie anlassbezogen durch {{ROLE_HR_LEAD}} überprüft und durch {{ROLE_MANAGEMENT}} freigegeben.
7. Nachweise
Die Nachweise zur Umsetzung dieser Richtlinie werden nicht in diesem Dokument geführt, sondern zentral im Nachweisregister ({{LINK:NACHWEISREGISTER}}) sowie in den zugehörigen Einträgen des ISMS-Tools ({{TOOL_NAME}}).
8. Verwandte Dokumente
- Informationssicherheitsleitlinie: {{LINK:L00}}
- Zugehörige Verfahren: {{LINK:VA-12}}
- Technische Sicherheits-Baseline: {{LINK:BASELINE}}
- ISA-Mapping-Matrix: {{LINK:ISA_MAPPING}}
- Nachweisregister: {{LINK:NACHWEISREGISTER}}
- Weitere: {{LINK:R01}}, {{LINK:R06}}