ISB-Volltexte der sechs neuen Verfahrensanweisungen eingepflegt (VA-14..VA-19) und die im GAP-Report identifizierten Inhalts-GAPs geschlossen. - 6 neue VAs unter verfahren/ (VA-14 Personalsicherheit, VA-15 Interne Audits, VA-16 Sichere Beschaffung/Entwicklung, VA-17 Zutritts-/Besuchermanagement, VA-18 Datenschutz-Pflege, VA-19 Informationssicherheit in Projekten) mit FULFILLS-Headern; mapping.json: verfahren[] + Reverse-Links (anforderungen[].verfahren). - 4 referenzierte Register als Dokumente (import-managed.ts): REG-PROJECTS, REG-SENS-ROLES, REG-AUDIT-PLAN, REG-EXT-SERVICES (Pflichtspalten dokumentiert; editierbares Datenmodell = offenes WP3.0). - Baseline: BL-GOV-01 (Audit-/Prüfzyklus) und BL-PROJ-01 (Projekt-Kriterien). - Eltern-Richtlinien verdrahtet (IMPL-Ersatztexte aus Report §8): R01 1.2.3 (A-N1, löst „bzw. ISMS-Tool" auf), R05 2.1.1 (A-G-B1) + 2.1.2 (N2→VA-14), R03 1.5.1 (A-F12→VA-15), R11 5.3.1 (A-F13→VA-16), R07 3.1.1 (N3→VA-17), R14 7.1.2 (A-N8→VA-18). Verifiziert: _verify.py Render 0 / Mapping sauber (nur vorbestehendes IMPL 3.1.3); Re-Import in Demo → 10 neue Dokumente, Coverage-Gaps geschlossen (1.2.3→VA-19, 2.1.1→VA-14, 1.5.1→VA-15, 5.3.1→VA-16, 3.1.1→VA-17, 7.1.2→VA-18); Browser: R01 rendert klickbare Deep-Links auf VA-19 und REG-PROJECTS. tsc grün. Co-Authored-By: Claude Opus 4.8 <noreply@anthropic.com>
6.5 KiB
Richtlinie Personalsicherheit und Awareness
| Dokumenteninformation | Wert |
|---|---|
| Dokumententyp | Richtlinie |
| Geltungsbereich | {{ISMS_SCOPE}} |
| Organisation | {{ORG_NAME}} |
| Verantwortlich | {{ROLE_HR_LEAD}} |
| Freigabe durch | {{ROLE_MANAGEMENT}} |
| Version | {{DOC_VERSION}} |
| Datum | {{DOC_DATE}} |
| Status | {{DOC_STATUS}} |
1. Zweck
Diese Richtlinie regelt Eignung, vertragliche Verpflichtung sowie Schulung und Sensibilisierung des Personals. Sie konkretisiert die Informationssicherheitsleitlinie ({{LINK:L00}}) und dient der Erfüllung der Anforderungen des VDA ISA 2027.
2. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt innerhalb des definierten ISMS-Geltungsbereichs ({{ISMS_SCOPE_DESCRIPTION}}).
3. Anforderungen und Umsetzung
Aufbau je Abschnitt: Anforderung (1:1 aus VDA ISA; [MUSS]/[SOLL] und – bei entsprechendem Schutzbedarf – [HOCH]/[SEHR HOCH]) und Umsetzung bei {{ORG_NAME}} (gebündelt, anzupassen wo erforderlich).
3.1 Qualifikation für sensible Tätigkeiten (ISA 2.1.1)
Anforderung
- [MUSS] Sensible Arbeitsbereiche und Tätigkeiten sind bestimmt.
- [MUSS] Die Anforderungen an Beschäftigte hinsichtlich ihrer Stellenprofile sind bestimmt und erfüllt.
- [MUSS] Die Identität potenzieller Beschäftigter wird verifiziert (z. B. Prüfung von Ausweisdokumenten). {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Die persönliche Eignung potenzieller Beschäftigter wird mit einfachen Methoden überprüft (z. B. Vorstellungsgespräch). {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Eine erweiterte Eignungsprüfung abhängig vom Arbeitsbereich und der Tätigkeit wird durchgeführt (z. B. Assessment-Center, Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und Führungszeugnissen). {{/if}}
Umsetzung bei {{ORG_NAME}}
Sensible Arbeitsbereiche und Tätigkeiten sind im Register sensibler Tätigkeiten ({{LINK:REG-SENS-ROLES}}) bestimmt und mit der geforderten Prüftiefe hinterlegt; Anforderungen an Positionen sind in Stellenbeschreibungen dokumentiert und werden erfüllt. Identitätsverifizierung sowie die persönliche und – bei sensiblen Rollen – erweiterte Eignungsprüfung (Gespräch, Referenzen, Führungszeugnis im rechtlich zulässigen Rahmen) erfolgen nach dem Eignungs- und Verifizierungsverfahren ({{LINK:VA-14}}); Verantwortlich: {{ROLE_HR_LEAD}}; Nachweis in der Personalakte.
3.2 Vertragliche Verpflichtung des Personals (ISA 2.1.2)
Anforderung
- [MUSS] Eine Vertraulichkeitsverpflichtung ist in Kraft.
- [MUSS] Eine Verpflichtung zur Einhaltung der Informationssicherheitsrichtlinien ist in Kraft. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Eine über den Arbeitsvertrag hinausgehende Vertraulichkeitsverpflichtung ist in Kraft. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Informationssicherheitsaspekte werden in den Arbeitsverträgen der Beschäftigten berücksichtigt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Ein Verfahren zum Umgang mit Verstößen gegen diese Verpflichtungen ist beschrieben. {{/if}}
Umsetzung bei {{ORG_NAME}}
Alle Beschäftigten werden bei Eintritt vertraglich zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der Informationssicherheitsrichtlinien verpflichtet ({{ROLE_HR_LEAD}}); Informationssicherheitsaspekte sind Bestandteil der Arbeitsverträge, die Vertraulichkeit gilt nachvertraglich fort. Ein dokumentiertes Verfahren zum Umgang mit Verstößen (siehe {{LINK:VA-14}}) ist etabliert; der Nachweis wird in der Personalakte geführt.
3.3 Sensibilisierung und Schulung (ISA 2.1.3)
Anforderung
- [MUSS] Beschäftigte werden geschult und sensibilisiert. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Ein Konzept für Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten ist erstellt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Zielgruppen für Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen (z. B. Führungskräfte, Administratoren, Beschäftigte mit Zugang zu Kundennetzen, Fertigungspersonal) sind identifiziert und im Konzept berücksichtigt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Das Konzept ist durch die verantwortliche Leitung genehmigt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen werden regelmäßig und anlassbezogen durchgeführt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Die Teilnahme an Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen wird dokumentiert. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Ansprechpartner für Informationssicherheit sind den Beschäftigten bekannt. {{/if}}
Umsetzung bei {{ORG_NAME}}
Ein von der Leitung genehmigtes, rollenspezifisches Schulungs-/Awareness-Konzept (BL-HR-01) ist etabliert; Beschäftigte werden bei Eintritt und danach mindestens {{REVIEW_CYCLE}} sowie anlassbezogen geschult (Ablauf siehe {{LINK:VA-12}}). Zielgruppen sind identifiziert, Teilnahmenachweise werden im {{TOOL_NAME}} geführt, Ansprechpartner für Informationssicherheit sind bekannt; die Wirksamkeit wird (z. B. Phishing-Simulation) geprüft.
4. Verbindlichkeit
Diese Richtlinie ist für alle betroffenen Rollen im Geltungsbereich verbindlich. Die Einhaltung wird durch {{ROLE_HR_LEAD}} überwacht.
5. Rollen und Verantwortlichkeiten
| Rolle | Verantwortung in dieser Richtlinie |
|---|---|
| {{ROLE_HR_LEAD}} | Verpflichtung, Eignung |
| {{ROLE_ISB}} | Awareness/Schulung |
6. Überprüfung und Aktualisierung
Diese Richtlinie wird mindestens {{REVIEW_CYCLE}} sowie anlassbezogen durch {{ROLE_HR_LEAD}} überprüft und durch {{ROLE_MANAGEMENT}} freigegeben.
7. Nachweise
Die Nachweise werden nicht in diesem Dokument geführt, sondern zentral im Nachweisregister ({{LINK:NACHWEISREGISTER}}) sowie in den zugehörigen Einträgen des ISMS-Tools ({{TOOL_NAME}}).
8. Verwandte Dokumente
- Zugehörige Verfahren: {{LINK:VA-12}}
- Technische Sicherheits-Baseline: {{LINK:BASELINE}}
- ISA-Mapping-Matrix: {{LINK:ISA_MAPPING}}
- Nachweisregister: {{LINK:NACHWEISREGISTER}}
- Weitere: {{LINK:R01}}, {{LINK:R06}}