Die informellen „Liste/Whitelist im ISMS-Tool"-Formulierungen durch Verweise auf
die verwalteten Register (WP3.0) ersetzt — mit Lieferant-/Asset-Cross-Links.
- A-N3: R02 1.3.4 → {{LINK:REG-SW-WHITELIST}} (+ VA-10 Lieferant, VA-08 Asset).
- A-N6: R02 1.3.3 + R12 5.3.4 / 5.3.4-KI → {{LINK:REG-EXT-SERVICES}} (siehe VA-11).
- N5: R04 5.2.8 → {{LINK:REG-CRIT-SERVICES}} (BIA/RTO/RPO/Wiederanlauf, VA-02).
- F14: R09 5.1.2 + R10 5.2.7 → {{LINK:REG-NET}}.
- N7: R13 6.1.3 → {{LINK:REG-EXT-SERVICES}} (zusätzlich zum bereits gesetzten VA-10).
Verifiziert: _verify.py OK (Render 0, Mapping sauber); Re-Import (6 Dokumente
aktualisiert); Browser: R02 rendert klickbare Register-Deep-Links, keine
informelle „Liste im ISMS-Tool"-Formulierung mehr.
Co-Authored-By: Claude Opus 4.8 <noreply@anthropic.com>
5.6 KiB
Richtlinie Kryptografie- und Übertragungsrichtlinie
| Dokumenteninformation | Wert |
|---|---|
| Dokumententyp | Richtlinie |
| Geltungsbereich | {{ISMS_SCOPE}} |
| Organisation | {{ORG_NAME}} |
| Verantwortlich | {{ROLE_IT_LEAD}} |
| Freigabe durch | {{ROLE_MANAGEMENT}} |
| Version | {{DOC_VERSION}} |
| Datum | {{DOC_DATE}} |
| Status | {{DOC_STATUS}} |
1. Zweck
Diese Richtlinie regelt kryptografische Verfahren, Schlüsselverwaltung und Schutz bei der Informationsübertragung. Sie konkretisiert die Informationssicherheitsleitlinie ({{LINK:L00}}) und dient der Erfüllung der Anforderungen des VDA ISA 2027.
2. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt innerhalb des definierten ISMS-Geltungsbereichs ({{ISMS_SCOPE_DESCRIPTION}}).
3. Anforderungen und Umsetzung
Aufbau je Abschnitt: Anforderung (1:1 aus VDA ISA; [MUSS]/[SOLL] und – bei entsprechendem Schutzbedarf – [HOCH]/[SEHR HOCH]) und Umsetzung bei {{ORG_NAME}} (gebündelt, anzupassen wo erforderlich).
3.1 Einsatz kryptografischer Verfahren (ISA 5.1.1)
Anforderung
- [MUSS] Alle eingesetzten kryptografischen Verfahren (z. B. Verschlüsselung, Signatur, Hash-Algorithmen, Protokolle) bieten die im jeweiligen Anwendungsfeld erforderliche Sicherheit nach anerkanntem Industriestandard, soweit rechtlich möglich. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Ein Konzept für den Einsatz von Kryptografie ist definiert und umgesetzt; dabei werden die einschlägigen Aspekte berücksichtigt. {{/if}} {{#if FLAG_HIGH_PROTECTION}}
- [HOCH] Anforderungen an die Schlüsselhoheit (insbesondere bei externer Verarbeitung) sind bestimmt und erfüllt. (C, I) {{/if}}
Umsetzung bei {{ORG_NAME}}
Zulässige Verfahren und Schlüssellängen nach BL-CRY-02 ({{CRYPTO_ALGO}}) entsprechen dem anerkannten Industriestandard und sind vorgegeben; veraltete Verfahren sind untersagt. Ein Kryptokonzept ist dokumentiert (siehe {{LINK:VA-07}}), Schlüssel werden über ihren Lebenszyklus sicher verwaltet (BL-CRY-05).
{{#if FLAG_ELEVATED_PROTECTION}}
Bei hohem Schutzbedarf sind Anforderungen an die Schlüsselhoheit (insbesondere bei externer Verarbeitung) bestimmt und erfüllt. {{/if}}
3.2 Schutz bei der Informationsübertragung (ISA 5.1.2)
Anforderung
- [MUSS] Die zur Informationsübertragung genutzten Netzdienste sind identifiziert und dokumentiert.
- [MUSS] Richtlinien und Verfahren entsprechend den Klassifizierungsanforderungen für die Nutzung von Netzdiensten sind definiert und umgesetzt.
- [MUSS] Maßnahmen zum Schutz übertragener Inhalte gegen unbefugten Zugriff sind umgesetzt. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Maßnahmen zur Sicherstellung korrekter Adressierung und korrekter Informationsübertragung sind umgesetzt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Elektronischer Datenaustausch erfolgt mittels Inhalts- oder Transportverschlüsselung entsprechend der jeweiligen Klassifizierung. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Fernzugriffsverbindungen zum Netzwerk der Organisation verfügen über angemessene Sicherheitsmerkmale; dabei werden die einschlägigen Aspekte berücksichtigt. {{/if}} {{#if FLAG_HIGH_PROTECTION}}
- [HOCH] Informationen werden verschlüsselt übertragen (mindestens Transportverschlüsselung) oder durch gleichwertig wirksame Maßnahmen geschützt. (C) {{/if}} {{#if FLAG_VERY_HIGH_PROTECTION}}
- [SEHR HOCH] Informationen werden inhaltsverschlüsselt übertragen. (C) {{/if}}
Umsetzung bei {{ORG_NAME}}
Genutzte Netzdienste sind im Netz-/Netzdienste-Register ({{LINK:REG-NET}}) identifiziert und dokumentiert; Richtlinien/Verfahren entsprechend der Klassifizierung sind umgesetzt. Informationen werden schutzbedarfsgerecht bei der Übertragung geschützt (mindestens {{TLS_MIN}}, BL-CRY-01), korrekte Adressierung sichergestellt und Fernzugriffe abgesichert; Regeln für E-Mail-/Dateiverschlüsselung sind definiert (BL-CRY-04, Krypto-/Schlüsselverwaltung siehe {{LINK:VA-07}}).
{{#if FLAG_ELEVATED_PROTECTION}}
Bei hohem Schutzbedarf werden Informationen mindestens transportverschlüsselt oder gleichwertig geschützt übertragen; {{#if FLAG_VERY_HIGH_PROTECTION}}bei sehr hohem Schutzbedarf erfolgt eine Inhaltsverschlüsselung.{{/if}} {{/if}}
4. Verbindlichkeit
Diese Richtlinie ist für alle betroffenen Rollen im Geltungsbereich verbindlich. Die Einhaltung wird durch {{ROLE_IT_LEAD}} überwacht.
5. Rollen und Verantwortlichkeiten
| Rolle | Verantwortung in dieser Richtlinie |
|---|---|
| {{ROLE_IT_LEAD}} | Verfahren/Schlüssel |
| {{ROLE_ISB}} | Zulässige Algorithmen |
6. Überprüfung und Aktualisierung
Diese Richtlinie wird mindestens {{REVIEW_CYCLE}} sowie anlassbezogen durch {{ROLE_IT_LEAD}} überprüft und durch {{ROLE_MANAGEMENT}} freigegeben.
7. Nachweise
Die Nachweise werden nicht in diesem Dokument geführt, sondern zentral im Nachweisregister ({{LINK:NACHWEISREGISTER}}) sowie in den zugehörigen Einträgen des ISMS-Tools ({{TOOL_NAME}}).
8. Verwandte Dokumente
- Zugehörige Verfahren: {{LINK:VA-07}}
- Technische Sicherheits-Baseline: {{LINK:BASELINE}}
- ISA-Mapping-Matrix: {{LINK:ISA_MAPPING}}
- Nachweisregister: {{LINK:NACHWEISREGISTER}}
- Weitere: {{LINK:R08}}, {{LINK:R10}}, {{LINK:R12}}