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msolarczekandClaude Opus 4.8 95d44790a9 GAP WP3.1: IMPL-Texte mit verwalteten Registern verdrahtet
Die informellen „Liste/Whitelist im ISMS-Tool"-Formulierungen durch Verweise auf
die verwalteten Register (WP3.0) ersetzt — mit Lieferant-/Asset-Cross-Links.

- A-N3: R02 1.3.4 → {{LINK:REG-SW-WHITELIST}} (+ VA-10 Lieferant, VA-08 Asset).
- A-N6: R02 1.3.3 + R12 5.3.4 / 5.3.4-KI → {{LINK:REG-EXT-SERVICES}} (siehe VA-11).
- N5: R04 5.2.8 → {{LINK:REG-CRIT-SERVICES}} (BIA/RTO/RPO/Wiederanlauf, VA-02).
- F14: R09 5.1.2 + R10 5.2.7 → {{LINK:REG-NET}}.
- N7: R13 6.1.3 → {{LINK:REG-EXT-SERVICES}} (zusätzlich zum bereits gesetzten VA-10).

Verifiziert: _verify.py OK (Render 0, Mapping sauber); Re-Import (6 Dokumente
aktualisiert); Browser: R02 rendert klickbare Register-Deep-Links, keine
informelle „Liste im ISMS-Tool"-Formulierung mehr.

Co-Authored-By: Claude Opus 4.8 <noreply@anthropic.com>
2026-07-23 11:10:52 +02:00

10 KiB
Raw Blame History

Richtlinie Lieferanten- und Dienstleistersteuerung

Dokumenteninformation Wert
Dokumententyp Richtlinie
Geltungsbereich {{ISMS_SCOPE}}
Organisation {{ORG_NAME}}
Verantwortlich {{ROLE_ISB}}
Freigabe durch {{ROLE_MANAGEMENT}}
Version {{DOC_VERSION}}
Datum {{DOC_DATE}}
Status {{DOC_STATUS}}

1. Zweck

Diese Richtlinie regelt Sicherstellung der Informationssicherheit bei Lieferanten, Vertraulichkeitsvereinbarungen und Abgrenzung der Verantwortlichkeiten. Sie konkretisiert die Informationssicherheitsleitlinie ({{LINK:L00}}) und dient der Erfüllung der Anforderungen des VDA ISA 2027.

2. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt innerhalb des definierten ISMS-Geltungsbereichs ({{ISMS_SCOPE_DESCRIPTION}}).

3. Anforderungen und Umsetzung

Aufbau je Abschnitt: Anforderung (1:1 aus VDA ISA; [MUSS]/[SOLL] und bei entsprechendem Schutzbedarf [HOCH]/[SEHR HOCH]) und Umsetzung bei {{ORG_NAME}} (gebündelt, anzupassen wo erforderlich).

3.1 Informationssicherheit bei Lieferanten (ISA 6.1.1)

Anforderung

  • [MUSS] Auftragnehmer und Partner werden einer Sicherheitsrisikobewertung unterzogen.
  • [MUSS] Ein angemessenes Informationssicherheitsniveau wird durch vertragliche Vereinbarungen mit Auftragnehmern und Partnern sichergestellt.
  • [MUSS] Sofern zutreffend, werden vertragliche Vereinbarungen mit Auftraggebern/Kunden an Auftragnehmer und Partner weitergegeben. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Auftragnehmer und Partner sind vertraglich verpflichtet, Anforderungen an ein angemessenes Informationssicherheitsniveau an ihre Unterauftragnehmer weiterzugeben. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Leistungsberichte und Dokumente von Auftragnehmern und Partnern werden geprüft. {{/if}} {{#if FLAG_HIGH_PROTECTION}}
  • [HOCH] Es wird nachgewiesen, dass das Informationssicherheitsniveau des Lieferanten dem Schutzbedarf angemessen ist (z. B. geprüfter Fragebogen/Selbstauskunft, Attestierung, Zertifikat, Lieferantenaudit). (C, I, A) {{/if}} {{#if FLAG_HIGH_PROTECTION}}
  • [HOCH] Der Grad der Erfüllung geforderter Nachweise durch den Lieferanten wird dokumentiert, regelmäßig und bei Änderungen überprüft und überwacht. (C, I, A) {{/if}} {{#if FLAG_HIGH_PROTECTION}}
  • [HOCH] Die Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen durch den Lieferanten wird geprüft, dokumentiert, regelmäßig und bei Änderungen überprüft und überwacht. (C, I, A) {{/if}} {{#if FLAG_VERY_HIGH_PROTECTION}}
  • [SEHR HOCH] Das angemessene Informationssicherheitsniveau sollte durch ein Drittparteien-Audit (angemessenes TISAX-Label o. Ä.) oder ein angemessenes Lieferantenaudit nachgewiesen werden. Ohne Audit muss die Leitung eine risikobasierte Entscheidung zur Fortführung treffen; ein Nachweis dieser Entscheidung existiert. (C, I, A) {{/if}} {{#if FLAG_VERY_HIGH_PROTECTION}}
  • [SEHR HOCH] Vertragliche Verpflichtungen gegenüber Kunden zur Transparenz von Lieferkettenrisiken werden erfüllt. (C, I, A) {{/if}}

Umsetzung bei {{ORG_NAME}}

Auftragnehmer/Partner werden einer Sicherheitsrisikobewertung (BL-SUP-01) unterzogen und vertraglich auf ein angemessenes Informationssicherheitsniveau (inkl. Weitergabe an Unterauftragnehmer und Kundenanforderungen) verpflichtet; das Lieferantenverzeichnis wird im ISMS-Tool ({{TOOL_NAME}}) geführt, Leistungsberichte werden geprüft (siehe {{LINK:VA-10}}).

{{#if FLAG_ELEVATED_PROTECTION}}

Bei hohem Schutzbedarf wird das Sicherheitsniveau des Lieferanten nachgewiesen (Selbstauskunft/Attest/Zertifikat/Audit) und die Einhaltung dokumentiert, regelmäßig und bei Änderungen überwacht. {{#if FLAG_VERY_HIGH_PROTECTION}}Bei sehr hohem Schutzbedarf erfolgt der Nachweis über ein Drittparteien-Audit (TISAX o. Ä.) oder eine dokumentierte risikobasierte Leitungsentscheidung; Transparenzpflichten zu Lieferkettenrisiken werden erfüllt.{{/if}} {{/if}}

3.2 Vertraulichkeitsvereinbarungen (ISA 6.1.2)

Anforderung

  • [MUSS] Die Vertraulichkeitsanforderungen sind bestimmt und erfüllt.
  • [MUSS] Anforderungen und Verfahren zur Anwendung von Vertraulichkeitsvereinbarungen sind allen Personen bekannt, die schutzbedürftige Informationen weitergeben.
  • [MUSS] Gültige Vertraulichkeitsvereinbarungen werden vor der Weitergabe schutzbedürftiger Informationen abgeschlossen.
  • [MUSS] Die Anforderungen und Verfahren zur Nutzung von Vertraulichkeitsvereinbarungen und zum Umgang mit schutzbedürftigen Informationen werden regelmäßig überprüft. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Vorlagen für Vertraulichkeitsvereinbarungen sind vorhanden und auf rechtliche Anwendbarkeit geprüft. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Vertraulichkeitsvereinbarungen umfassen beteiligte Personen/Organisationen, Art der Informationen, Gegenstand, Gültigkeitsdauer und Verantwortlichkeiten der verpflichteten Partei. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Vertraulichkeitsvereinbarungen enthalten Regelungen zum Umgang mit schutzbedürftigen Informationen über die Vertragsbeziehung hinaus. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Möglichkeiten zum Nachweis der Einhaltung (z. B. Prüfung durch unabhängige Dritte oder Auditrechte) sind definiert. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Ein Prozess zur Überwachung der Gültigkeitsdauer temporärer Vertraulichkeitsvereinbarungen und zur rechtzeitigen Verlängerung ist definiert und umgesetzt. {{/if}}

Umsetzung bei {{ORG_NAME}}

Vertraulichkeitsanforderungen sind bestimmt und bekannt; vor Weitergabe schutzbedürftiger Informationen werden gültige NDAs auf Basis geprüfter Standardvorlagen (Ablauf siehe {{LINK:VA-10}}) (mit Parteien, Informationsart, Gegenstand, Gültigkeit, Verantwortlichkeiten und nachvertraglichen Regelungen) abgeschlossen und im ISMS-Tool hinterlegt. Anforderungen/Verfahren und Gültigkeitsdauern werden regelmäßig überwacht, Nachweismöglichkeiten sind definiert.

3.3 Abgrenzung der Verantwortlichkeiten (ISA 6.1.3)

Anforderung

  • [MUSS] Die betroffenen IT-Dienste sind identifiziert.
  • [MUSS] Die für den IT-Dienst relevanten Sicherheitsanforderungen sind bestimmt.
  • [MUSS] Die für die Umsetzung der Anforderung verantwortliche Organisation ist definiert und sich ihrer Verantwortung bewusst.
  • [MUSS] Mechanismen für geteilte Verantwortlichkeiten sind spezifiziert und umgesetzt.
  • [MUSS] Die verantwortliche Organisation erfüllt ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Bei IT-Diensten ist die Konfiguration auf Basis der notwendigen Sicherheitsanforderungen konzipiert, umgesetzt und dokumentiert. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Das verantwortliche Personal ist angemessen geschult. {{/if}} {{#if FLAG_HIGH_PROTECTION}}
  • [HOCH] Eine Liste der betroffenen IT-Dienste und der jeweils verantwortlichen IT-Dienstleister existiert. (C, I, A) {{/if}} {{#if FLAG_HIGH_PROTECTION}}
  • [HOCH] Die Anwendbarkeit der ISA-Controls wurde bewertet und dokumentiert. (C, I, A) {{/if}} {{#if FLAG_HIGH_PROTECTION}}
  • [HOCH] Die Dienstkonfiguration ist in die regelmäßigen Sicherheitsbewertungen einbezogen. (C, I, A) {{/if}} {{#if FLAG_HIGH_PROTECTION}}
  • [HOCH] Es wird nachgewiesen, dass die IT-Dienstleister ihre Verantwortung erfüllen. (C, I, A) {{/if}} {{#if FLAG_HIGH_PROTECTION}}
  • [HOCH] Die Integration in lokale Schutzmaßnahmen (z. B. sichere Authentifizierungsmechanismen) ist etabliert und dokumentiert. (C, I, A) {{/if}}

Umsetzung bei {{ORG_NAME}}

Betroffene IT-Dienste und ihre Sicherheitsanforderungen sind identifiziert; Verantwortlichkeiten zwischen der Organisation und externen IT-Dienstleistern (inkl. Mechanismen für geteilte Verantwortung) sind definiert, bekannt und werden erfüllt (siehe {{LINK:VA-10}}); betroffene IT-Dienste und Dienstleister sind im Register externe IT-/Cloud-/KI-Dienste ({{LINK:REG-EXT-SERVICES}}) geführt. Die Konfiguration ist anforderungsbasiert umgesetzt und dokumentiert, das Personal geschult.

{{#if FLAG_ELEVATED_PROTECTION}}

Bei hohem Schutzbedarf existiert eine Liste der IT-Dienste und verantwortlichen Dienstleister, die Anwendbarkeit der ISA-Controls ist bewertet/dokumentiert, die Dienstkonfiguration ist Teil regelmäßiger Sicherheitsbewertungen, die Verantwortungserfüllung wird nachgewiesen und die Integration in lokale Schutzmaßnahmen ist dokumentiert. {{/if}}

4. Verbindlichkeit

Diese Richtlinie ist für alle betroffenen Rollen im Geltungsbereich verbindlich. Die Einhaltung wird durch {{ROLE_ISB}} überwacht.

5. Rollen und Verantwortlichkeiten

Rolle Verantwortung in dieser Richtlinie
{{ROLE_ISB}} Lieferantensteuerung
Einkauf Vertragliche Einbindung

6. Überprüfung und Aktualisierung

Diese Richtlinie wird mindestens {{REVIEW_CYCLE}} sowie anlassbezogen durch {{ROLE_ISB}} überprüft und durch {{ROLE_MANAGEMENT}} freigegeben.

7. Nachweise

Die Nachweise werden nicht in diesem Dokument geführt, sondern zentral im Nachweisregister ({{LINK:NACHWEISREGISTER}}) sowie in den zugehörigen Einträgen des ISMS-Tools ({{TOOL_NAME}}).

8. Verwandte Dokumente

  • Zugehörige Verfahren: {{LINK:VA-10}}
  • Technische Sicherheits-Baseline: {{LINK:BASELINE}}
  • ISA-Mapping-Matrix: {{LINK:ISA_MAPPING}}
  • Nachweisregister: {{LINK:NACHWEISREGISTER}}
  • Weitere: {{LINK:R01}}, {{LINK:R12}}