Die informellen „Liste/Whitelist im ISMS-Tool"-Formulierungen durch Verweise auf
die verwalteten Register (WP3.0) ersetzt — mit Lieferant-/Asset-Cross-Links.
- A-N3: R02 1.3.4 → {{LINK:REG-SW-WHITELIST}} (+ VA-10 Lieferant, VA-08 Asset).
- A-N6: R02 1.3.3 + R12 5.3.4 / 5.3.4-KI → {{LINK:REG-EXT-SERVICES}} (siehe VA-11).
- N5: R04 5.2.8 → {{LINK:REG-CRIT-SERVICES}} (BIA/RTO/RPO/Wiederanlauf, VA-02).
- F14: R09 5.1.2 + R10 5.2.7 → {{LINK:REG-NET}}.
- N7: R13 6.1.3 → {{LINK:REG-EXT-SERVICES}} (zusätzlich zum bereits gesetzten VA-10).
Verifiziert: _verify.py OK (Render 0, Mapping sauber); Re-Import (6 Dokumente
aktualisiert); Browser: R02 rendert klickbare Register-Deep-Links, keine
informelle „Liste im ISMS-Tool"-Formulierung mehr.
Co-Authored-By: Claude Opus 4.8 <noreply@anthropic.com>
7.8 KiB
Richtlinie Asset- und Klassifizierungsrichtlinie
| Dokumenteninformation | Wert |
|---|---|
| Dokumententyp | Richtlinie |
| Geltungsbereich | {{ISMS_SCOPE}} |
| Organisation | {{ORG_NAME}} |
| Verantwortlich | {{ROLE_IT_LEAD}} |
| Freigabe durch | {{ROLE_MANAGEMENT}} |
| Version | {{DOC_VERSION}} |
| Datum | {{DOC_DATE}} |
| Status | {{DOC_STATUS}} |
1. Zweck
Diese Richtlinie regelt Identifikation, Klassifizierung und geschützten Umgang mit Informationswerten sowie die Zulassung von Hard- und Software. Sie konkretisiert die Informationssicherheitsleitlinie ({{LINK:L00}}) und dient der Erfüllung der Anforderungen des VDA ISA 2027.
2. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt innerhalb des definierten ISMS-Geltungsbereichs ({{ISMS_SCOPE_DESCRIPTION}}).
3. Anforderungen und Umsetzung
Aufbau je Abschnitt: Anforderung (1:1 aus VDA ISA; [MUSS]/[SOLL] und – bei entsprechendem Schutzbedarf – [HOCH]/[SEHR HOCH]) und Umsetzung bei {{ORG_NAME}} (gebündelt, anzupassen wo erforderlich).
3.1 Identifikation von Informationswerten (ISA 1.3.1)
Anforderung
- [MUSS] Informationswerte und weitere sicherheitsrelevante Assets der Organisation sind identifiziert und erfasst.
- [MUSS] Die unterstützenden Assets, die die Informationswerte verarbeiten, sind identifiziert und erfasst. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Ein Katalog der relevanten Informationswerte existiert; dabei werden die einschlägigen Aspekte berücksichtigt. {{/if}}
Umsetzung bei {{ORG_NAME}}
Informationswerte und unterstützende Assets werden im ISMS-Tool ({{TOOL_NAME}}) im Asset-Inventar mit Attributen (Owner, Standort, Schutzbedarf) erfasst und als Katalog gepflegt (siehe {{LINK:VA-08}}); Zu-/Abgänge werden über das {{TOOL_TICKET}} ausgelöst.
3.2 Klassifizierung von Informationswerten (ISA 1.3.2)
Anforderung
- [MUSS] Ein konsistentes Schema zur Klassifizierung von Informationswerten hinsichtlich des Schutzziels Vertraulichkeit ist vorhanden.
- [MUSS] Die Bewertung der identifizierten Informationswerte erfolgt nach den definierten Kriterien und wird dem Klassifizierungsschema zugeordnet.
- [MUSS] Vorgaben zur Handhabung unterstützender Assets (z. B. Kennzeichnung, Nutzung, Transport, Speicherung, Rückgabe, Löschung/Vernichtung) abhängig von der Klassifizierung sind vorhanden und umgesetzt. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Die Schutzziele Integrität und Verfügbarkeit werden berücksichtigt. {{/if}}
Umsetzung bei {{ORG_NAME}}
Es gilt ein konsistentes vierstufiges Klassifizierungsschema (Öffentlich / Intern / Vertraulich / Streng vertraulich) für Vertraulichkeit; die Einstufung erfolgt nach definierten Kriterien durch den Asset Owner im ISMS-Tool und berücksichtigt auch Integrität und Verfügbarkeit. Handhabungsvorgaben je Schutzklasse (Kennzeichnung, Speicherung, Transport, Übertragung BL-CRY-01/04, Löschung BL-DEL-01) sind definiert, umgesetzt und bekannt gemacht (siehe {{LINK:VA-08}}).
3.3 Nutzung freigegebener externer IT-Dienste/Hardware (ISA 1.3.3)
Anforderung
- [MUSS] Externe IT-Dienste werden nicht ohne ausdrückliche Bewertung und Umsetzung der Informationssicherheitsanforderungen genutzt; dabei werden die einschlägigen Aspekte berücksichtigt.
- [MUSS] Die externen IT-Dienste sind mit dem Schutzbedarf der verarbeiteten Informationswerte abgestimmt. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Anforderungen an Beschaffung, Inbetriebnahme und Freigabe im Zusammenhang mit der Nutzung externer IT-Dienste sind bestimmt und erfüllt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Ein Verfahren zur Freigabe unter Berücksichtigung des Schutzbedarfs ist etabliert. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Externe IT-Dienste und ihre Freigabe sind dokumentiert. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Es wird regelmäßig überprüft, dass nur freigegebene externe IT-Dienste genutzt werden. {{/if}}
Umsetzung bei {{ORG_NAME}}
Externe IT-Dienste/-Komponenten werden vor Nutzung bewertet, mit dem Schutzbedarf abgestimmt und über ein definiertes Verfahren freigegeben; die Freigaben werden im Register externe IT-/Cloud-/KI-Dienste ({{LINK:REG-EXT-SERVICES}}) geführt (Lieferant {{LINK:VA-10}}, Asset {{LINK:VA-08}}) und regelmäßig auf ausschließliche Nutzung freigegebener Dienste geprüft.
3.4 Freigabe von Software (ISA 1.3.4)
Anforderung
- [MUSS] Software wird vor Installation oder Nutzung freigegeben; dabei werden die einschlägigen Aspekte berücksichtigt.
- [MUSS] Die Softwarefreigabe gilt auch für Spezialsoftware wie Wartungswerkzeuge. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Die zu verwaltenden Softwarearten (Firmware, Betriebssysteme, Anwendungen, Bibliotheken, Gerätetreiber) sind bestimmt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Repositorys der verwalteten Software existieren. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Die Software-Repositorys sind gegen unbefugte Manipulation geschützt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Die Freigabe von Software wird regelmäßig überprüft. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Softwareversionen und Patch-Stände sind bekannt. {{/if}} {{#if FLAG_VERY_HIGH_PROTECTION}}
- [SEHR HOCH] Zusätzliche Anforderungen an die Softwarenutzung (z. B. Kontroll-/Überwachungsbedarf der Nutzung) sind, sofern vorhanden, bestimmt. (C, I, A) {{/if}}
Umsetzung bei {{ORG_NAME}}
Software (inkl. Spezial-/Wartungssoftware) wird vor Einsatz freigegeben; zugelassene Software wird im Register Software-Whitelist ({{LINK:REG-SW-WHITELIST}}) mit Version/Patch-Stand, Quelle/Lieferant ({{LINK:VA-10}}) und Freigabestatus geführt und ist mit dem Asset-Inventar ({{LINK:VA-08}}) verknüpft; Beschaffung/Freigabe läuft über das {{TOOL_TICKET}}. Verwaltete Softwarearten sind bestimmt, Repositorys gegen Manipulation geschützt und Freigaben werden regelmäßig überprüft.
{{#if FLAG_ELEVATED_PROTECTION}}
{{#if FLAG_VERY_HIGH_PROTECTION}}Bei sehr hohem Schutzbedarf sind zusätzliche Kontroll-/Überwachungsanforderungen an die Softwarenutzung bestimmt und umgesetzt.{{/if}} {{/if}}
4. Verbindlichkeit
Diese Richtlinie ist für alle betroffenen Rollen im Geltungsbereich verbindlich. Die Einhaltung wird durch {{ROLE_IT_LEAD}} überwacht.
5. Rollen und Verantwortlichkeiten
| Rolle | Verantwortung in dieser Richtlinie |
|---|---|
| {{ROLE_IT_LEAD}} | Asset-Inventar, Zulassung Hard-/Software |
| {{ROLE_ISB}} | Klassifizierungsschema |
| Asset Owner | Pflege einzelner Assets |
6. Überprüfung und Aktualisierung
Diese Richtlinie wird mindestens {{REVIEW_CYCLE}} sowie anlassbezogen durch {{ROLE_IT_LEAD}} überprüft und durch {{ROLE_MANAGEMENT}} freigegeben.
7. Nachweise
Die Nachweise werden nicht in diesem Dokument geführt, sondern zentral im Nachweisregister ({{LINK:NACHWEISREGISTER}}) sowie in den zugehörigen Einträgen des ISMS-Tools ({{TOOL_NAME}}).
8. Verwandte Dokumente
- Zugehörige Verfahren: {{LINK:VA-08}}
- Technische Sicherheits-Baseline: {{LINK:BASELINE}}
- ISA-Mapping-Matrix: {{LINK:ISA_MAPPING}}
- Nachweisregister: {{LINK:NACHWEISREGISTER}}
- Weitere: {{LINK:R01}}, {{LINK:R08}}, {{LINK:R11}}