Umsetzung aus dem GAP-Report Runde 2 (Umsetzungsanleitung), Etappe 1.
- WP2.1 (F3–F9, F19, N4, N7, N9): In 14 IMPL-Blöcken den zuständigen VA-Verweis
inline ergänzt ({{LINK:VA-xx}}) — R02 1.3.1/1.3.2→VA-08, R03 1.4.1→VA-09,
R04 1.6.1/1.6.2→VA-01 & 1.6.3→VA-02, R05 2.1.3→VA-12, R08 4.1.1/4.1.3/4.2.1→VA-03,
R09 5.1.2→VA-07, R10 5.2.1→VA-04 & 5.2.6→VA-06, R13 6.1.2/6.1.3→VA-10.
Damit verweisen alle 23 Controls mit zuständiger VA inline (zuvor 8).
- WP2.3/F17: _verify.py lief nicht (KeyError 'implementation' — Feld existiert nicht
in mapping.json). Gefixt via .get(): Umsetzungstext wird zur Laufzeit über
impl_anchor aus der .md aufgelöst (Variante 2 der Anleitung).
Verifiziert: _verify.py Render-Probleme 0, Mapping beidseitig sauber, keine neuen
Befunde (einzig vorbestehendes IMPL 3.1.3 = WP1.3/E2, ISB-Scope). Nicht-destruktiver
Re-Import in den Demo-Mandanten (8 Dokumente aktualisiert, Status/Anforderungen
erhalten); Browser: R02 rendert „(siehe VA-08)" als klickbaren Deep-Link.
Co-Authored-By: Claude Opus 4.8 <noreply@anthropic.com>
7.6 KiB
Richtlinie Asset- und Klassifizierungsrichtlinie
| Dokumenteninformation | Wert |
|---|---|
| Dokumententyp | Richtlinie |
| Geltungsbereich | {{ISMS_SCOPE}} |
| Organisation | {{ORG_NAME}} |
| Verantwortlich | {{ROLE_IT_LEAD}} |
| Freigabe durch | {{ROLE_MANAGEMENT}} |
| Version | {{DOC_VERSION}} |
| Datum | {{DOC_DATE}} |
| Status | {{DOC_STATUS}} |
1. Zweck
Diese Richtlinie regelt Identifikation, Klassifizierung und geschützten Umgang mit Informationswerten sowie die Zulassung von Hard- und Software. Sie konkretisiert die Informationssicherheitsleitlinie ({{LINK:L00}}) und dient der Erfüllung der Anforderungen des VDA ISA 2027.
2. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt innerhalb des definierten ISMS-Geltungsbereichs ({{ISMS_SCOPE_DESCRIPTION}}).
3. Anforderungen und Umsetzung
Aufbau je Abschnitt: Anforderung (1:1 aus VDA ISA; [MUSS]/[SOLL] und – bei entsprechendem Schutzbedarf – [HOCH]/[SEHR HOCH]) und Umsetzung bei {{ORG_NAME}} (gebündelt, anzupassen wo erforderlich).
3.1 Identifikation von Informationswerten (ISA 1.3.1)
Anforderung
- [MUSS] Informationswerte und weitere sicherheitsrelevante Assets der Organisation sind identifiziert und erfasst.
- [MUSS] Die unterstützenden Assets, die die Informationswerte verarbeiten, sind identifiziert und erfasst. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Ein Katalog der relevanten Informationswerte existiert; dabei werden die einschlägigen Aspekte berücksichtigt. {{/if}}
Umsetzung bei {{ORG_NAME}}
Informationswerte und unterstützende Assets werden im ISMS-Tool ({{TOOL_NAME}}) im Asset-Inventar mit Attributen (Owner, Standort, Schutzbedarf) erfasst und als Katalog gepflegt (siehe {{LINK:VA-08}}); Zu-/Abgänge werden über {{TOOL_TICKET}} ausgelöst.
3.2 Klassifizierung von Informationswerten (ISA 1.3.2)
Anforderung
- [MUSS] Ein konsistentes Schema zur Klassifizierung von Informationswerten hinsichtlich des Schutzziels Vertraulichkeit ist vorhanden.
- [MUSS] Die Bewertung der identifizierten Informationswerte erfolgt nach den definierten Kriterien und wird dem Klassifizierungsschema zugeordnet.
- [MUSS] Vorgaben zur Handhabung unterstützender Assets (z. B. Kennzeichnung, Nutzung, Transport, Speicherung, Rückgabe, Löschung/Vernichtung) abhängig von der Klassifizierung sind vorhanden und umgesetzt. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Die Schutzziele Integrität und Verfügbarkeit werden berücksichtigt. {{/if}}
Umsetzung bei {{ORG_NAME}}
Es gilt ein konsistentes vierstufiges Klassifizierungsschema (Öffentlich / Intern / Vertraulich / Streng vertraulich) für Vertraulichkeit; die Einstufung erfolgt nach definierten Kriterien durch den Asset Owner im ISMS-Tool und berücksichtigt auch Integrität und Verfügbarkeit. Handhabungsvorgaben je Schutzklasse (Kennzeichnung, Speicherung, Transport, Übertragung BL-CRY-01/04, Löschung BL-DEL-01) sind definiert, umgesetzt und bekannt gemacht (siehe {{LINK:VA-08}}).
3.3 Nutzung freigegebener externer IT-Dienste/Hardware (ISA 1.3.3)
Anforderung
- [MUSS] Externe IT-Dienste werden nicht ohne ausdrückliche Bewertung und Umsetzung der Informationssicherheitsanforderungen genutzt; dabei werden die einschlägigen Aspekte berücksichtigt.
- [MUSS] Die externen IT-Dienste sind mit dem Schutzbedarf der verarbeiteten Informationswerte abgestimmt. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Anforderungen an Beschaffung, Inbetriebnahme und Freigabe im Zusammenhang mit der Nutzung externer IT-Dienste sind bestimmt und erfüllt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Ein Verfahren zur Freigabe unter Berücksichtigung des Schutzbedarfs ist etabliert. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Externe IT-Dienste und ihre Freigabe sind dokumentiert. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Es wird regelmäßig überprüft, dass nur freigegebene externe IT-Dienste genutzt werden. {{/if}}
Umsetzung bei {{ORG_NAME}}
Externe IT-Dienste/-Komponenten werden vor Nutzung bewertet, mit dem Schutzbedarf abgestimmt und über ein definiertes Verfahren freigegeben; eine Freigabeliste wird im ISMS-Tool ({{TOOL_NAME}}) geführt und regelmäßig auf ausschließliche Nutzung freigegebener Dienste geprüft.
3.4 Freigabe von Software (ISA 1.3.4)
Anforderung
- [MUSS] Software wird vor Installation oder Nutzung freigegeben; dabei werden die einschlägigen Aspekte berücksichtigt.
- [MUSS] Die Softwarefreigabe gilt auch für Spezialsoftware wie Wartungswerkzeuge. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Die zu verwaltenden Softwarearten (Firmware, Betriebssysteme, Anwendungen, Bibliotheken, Gerätetreiber) sind bestimmt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Repositorys der verwalteten Software existieren. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Die Software-Repositorys sind gegen unbefugte Manipulation geschützt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Die Freigabe von Software wird regelmäßig überprüft. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
- [SOLL] Softwareversionen und Patch-Stände sind bekannt. {{/if}} {{#if FLAG_VERY_HIGH_PROTECTION}}
- [SEHR HOCH] Zusätzliche Anforderungen an die Softwarenutzung (z. B. Kontroll-/Überwachungsbedarf der Nutzung) sind, sofern vorhanden, bestimmt. (C, I, A) {{/if}}
Umsetzung bei {{ORG_NAME}}
Software (inkl. Spezial-/Wartungssoftware) wird vor Einsatz freigegeben; eine Liste zugelassener Software (Whitelist) mit bekannten Versionen/Patch-Ständen wird im ISMS-Tool gepflegt, Beschaffung/Freigabe läuft über {{TOOL_TICKET}}. Verwaltete Softwarearten sind bestimmt, Repositorys gegen Manipulation geschützt und Freigaben werden regelmäßig überprüft.
{{#if FLAG_ELEVATED_PROTECTION}}
Bei sehr hohem Schutzbedarf sind zusätzliche Kontroll-/Überwachungsanforderungen an die Softwarenutzung bestimmt und umgesetzt. {{/if}}
4. Verbindlichkeit
Diese Richtlinie ist für alle betroffenen Rollen im Geltungsbereich verbindlich. Die Einhaltung wird durch {{ROLE_IT_LEAD}} überwacht.
5. Rollen und Verantwortlichkeiten
| Rolle | Verantwortung in dieser Richtlinie |
|---|---|
| {{ROLE_IT_LEAD}} | Asset-Inventar, Zulassung Hard-/Software |
| {{ROLE_ISB}} | Klassifizierungsschema |
| Asset Owner | Pflege einzelner Assets |
6. Überprüfung und Aktualisierung
Diese Richtlinie wird mindestens {{REVIEW_CYCLE}} sowie anlassbezogen durch {{ROLE_IT_LEAD}} überprüft und durch {{ROLE_MANAGEMENT}} freigegeben.
7. Nachweise
Die Nachweise werden nicht in diesem Dokument geführt, sondern zentral im Nachweisregister ({{LINK:NACHWEISREGISTER}}) sowie in den zugehörigen Einträgen des ISMS-Tools ({{TOOL_NAME}}).
8. Verwandte Dokumente
- Zugehörige Verfahren: {{LINK:VA-08}}
- Technische Sicherheits-Baseline: {{LINK:BASELINE}}
- ISA-Mapping-Matrix: {{LINK:ISA_MAPPING}}
- Nachweisregister: {{LINK:NACHWEISREGISTER}}
- Weitere: {{LINK:R01}}, {{LINK:R08}}, {{LINK:R11}}