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certvia/seed/isms-vorlagenpaket-v2/richtlinien/R09_Kryptografie-und-Uebertragungsrichtlinie.md
msolarczekandClaude Opus 4.8 95d44790a9 GAP WP3.1: IMPL-Texte mit verwalteten Registern verdrahtet
Die informellen „Liste/Whitelist im ISMS-Tool"-Formulierungen durch Verweise auf
die verwalteten Register (WP3.0) ersetzt — mit Lieferant-/Asset-Cross-Links.

- A-N3: R02 1.3.4 → {{LINK:REG-SW-WHITELIST}} (+ VA-10 Lieferant, VA-08 Asset).
- A-N6: R02 1.3.3 + R12 5.3.4 / 5.3.4-KI → {{LINK:REG-EXT-SERVICES}} (siehe VA-11).
- N5: R04 5.2.8 → {{LINK:REG-CRIT-SERVICES}} (BIA/RTO/RPO/Wiederanlauf, VA-02).
- F14: R09 5.1.2 + R10 5.2.7 → {{LINK:REG-NET}}.
- N7: R13 6.1.3 → {{LINK:REG-EXT-SERVICES}} (zusätzlich zum bereits gesetzten VA-10).

Verifiziert: _verify.py OK (Render 0, Mapping sauber); Re-Import (6 Dokumente
aktualisiert); Browser: R02 rendert klickbare Register-Deep-Links, keine
informelle „Liste im ISMS-Tool"-Formulierung mehr.

Co-Authored-By: Claude Opus 4.8 <noreply@anthropic.com>
2026-07-23 11:10:52 +02:00

5.6 KiB
Raw Permalink Blame History

Richtlinie Kryptografie- und Übertragungsrichtlinie

Dokumenteninformation Wert
Dokumententyp Richtlinie
Geltungsbereich {{ISMS_SCOPE}}
Organisation {{ORG_NAME}}
Verantwortlich {{ROLE_IT_LEAD}}
Freigabe durch {{ROLE_MANAGEMENT}}
Version {{DOC_VERSION}}
Datum {{DOC_DATE}}
Status {{DOC_STATUS}}

1. Zweck

Diese Richtlinie regelt kryptografische Verfahren, Schlüsselverwaltung und Schutz bei der Informationsübertragung. Sie konkretisiert die Informationssicherheitsleitlinie ({{LINK:L00}}) und dient der Erfüllung der Anforderungen des VDA ISA 2027.

2. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt innerhalb des definierten ISMS-Geltungsbereichs ({{ISMS_SCOPE_DESCRIPTION}}).

3. Anforderungen und Umsetzung

Aufbau je Abschnitt: Anforderung (1:1 aus VDA ISA; [MUSS]/[SOLL] und bei entsprechendem Schutzbedarf [HOCH]/[SEHR HOCH]) und Umsetzung bei {{ORG_NAME}} (gebündelt, anzupassen wo erforderlich).

3.1 Einsatz kryptografischer Verfahren (ISA 5.1.1)

Anforderung

  • [MUSS] Alle eingesetzten kryptografischen Verfahren (z. B. Verschlüsselung, Signatur, Hash-Algorithmen, Protokolle) bieten die im jeweiligen Anwendungsfeld erforderliche Sicherheit nach anerkanntem Industriestandard, soweit rechtlich möglich. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Ein Konzept für den Einsatz von Kryptografie ist definiert und umgesetzt; dabei werden die einschlägigen Aspekte berücksichtigt. {{/if}} {{#if FLAG_HIGH_PROTECTION}}
  • [HOCH] Anforderungen an die Schlüsselhoheit (insbesondere bei externer Verarbeitung) sind bestimmt und erfüllt. (C, I) {{/if}}

Umsetzung bei {{ORG_NAME}}

Zulässige Verfahren und Schlüssellängen nach BL-CRY-02 ({{CRYPTO_ALGO}}) entsprechen dem anerkannten Industriestandard und sind vorgegeben; veraltete Verfahren sind untersagt. Ein Kryptokonzept ist dokumentiert (siehe {{LINK:VA-07}}), Schlüssel werden über ihren Lebenszyklus sicher verwaltet (BL-CRY-05).

{{#if FLAG_ELEVATED_PROTECTION}}

Bei hohem Schutzbedarf sind Anforderungen an die Schlüsselhoheit (insbesondere bei externer Verarbeitung) bestimmt und erfüllt. {{/if}}

3.2 Schutz bei der Informationsübertragung (ISA 5.1.2)

Anforderung

  • [MUSS] Die zur Informationsübertragung genutzten Netzdienste sind identifiziert und dokumentiert.
  • [MUSS] Richtlinien und Verfahren entsprechend den Klassifizierungsanforderungen für die Nutzung von Netzdiensten sind definiert und umgesetzt.
  • [MUSS] Maßnahmen zum Schutz übertragener Inhalte gegen unbefugten Zugriff sind umgesetzt. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Maßnahmen zur Sicherstellung korrekter Adressierung und korrekter Informationsübertragung sind umgesetzt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Elektronischer Datenaustausch erfolgt mittels Inhalts- oder Transportverschlüsselung entsprechend der jeweiligen Klassifizierung. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}
  • [SOLL] Fernzugriffsverbindungen zum Netzwerk der Organisation verfügen über angemessene Sicherheitsmerkmale; dabei werden die einschlägigen Aspekte berücksichtigt. {{/if}} {{#if FLAG_HIGH_PROTECTION}}
  • [HOCH] Informationen werden verschlüsselt übertragen (mindestens Transportverschlüsselung) oder durch gleichwertig wirksame Maßnahmen geschützt. (C) {{/if}} {{#if FLAG_VERY_HIGH_PROTECTION}}
  • [SEHR HOCH] Informationen werden inhaltsverschlüsselt übertragen. (C) {{/if}}

Umsetzung bei {{ORG_NAME}}

Genutzte Netzdienste sind im Netz-/Netzdienste-Register ({{LINK:REG-NET}}) identifiziert und dokumentiert; Richtlinien/Verfahren entsprechend der Klassifizierung sind umgesetzt. Informationen werden schutzbedarfsgerecht bei der Übertragung geschützt (mindestens {{TLS_MIN}}, BL-CRY-01), korrekte Adressierung sichergestellt und Fernzugriffe abgesichert; Regeln für E-Mail-/Dateiverschlüsselung sind definiert (BL-CRY-04, Krypto-/Schlüsselverwaltung siehe {{LINK:VA-07}}).

{{#if FLAG_ELEVATED_PROTECTION}}

Bei hohem Schutzbedarf werden Informationen mindestens transportverschlüsselt oder gleichwertig geschützt übertragen; {{#if FLAG_VERY_HIGH_PROTECTION}}bei sehr hohem Schutzbedarf erfolgt eine Inhaltsverschlüsselung.{{/if}} {{/if}}

4. Verbindlichkeit

Diese Richtlinie ist für alle betroffenen Rollen im Geltungsbereich verbindlich. Die Einhaltung wird durch {{ROLE_IT_LEAD}} überwacht.

5. Rollen und Verantwortlichkeiten

Rolle Verantwortung in dieser Richtlinie
{{ROLE_IT_LEAD}} Verfahren/Schlüssel
{{ROLE_ISB}} Zulässige Algorithmen

6. Überprüfung und Aktualisierung

Diese Richtlinie wird mindestens {{REVIEW_CYCLE}} sowie anlassbezogen durch {{ROLE_IT_LEAD}} überprüft und durch {{ROLE_MANAGEMENT}} freigegeben.

7. Nachweise

Die Nachweise werden nicht in diesem Dokument geführt, sondern zentral im Nachweisregister ({{LINK:NACHWEISREGISTER}}) sowie in den zugehörigen Einträgen des ISMS-Tools ({{TOOL_NAME}}).

8. Verwandte Dokumente

  • Zugehörige Verfahren: {{LINK:VA-07}}
  • Technische Sicherheits-Baseline: {{LINK:BASELINE}}
  • ISA-Mapping-Matrix: {{LINK:ISA_MAPPING}}
  • Nachweisregister: {{LINK:NACHWEISREGISTER}}
  • Weitere: {{LINK:R08}}, {{LINK:R10}}, {{LINK:R12}}