# Informationssicherheitsleitlinie | Dokumenteninformation | Wert | |-----------------------|------| | Dokumententyp | Leitlinie | | Geltungsbereich | {{ISMS_SCOPE}} | | Organisation | {{ORG_NAME}} | | Verantwortlich | {{ROLE_ISB}} | | Freigabe durch | {{ROLE_MANAGEMENT}} | | Version | {{DOC_VERSION}} | | Datum | {{DOC_DATE}} | | Status | {{DOC_STATUS}} | ## 1. Zweck Diese Informationssicherheitsleitlinie beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen, Ziele und Verantwortlichkeiten der {{ORG_NAME}} zum Schutz von Informationen, IT-Systemen, Geschäftsprozessen und unterstützenden Werten. Die Anforderungen der Informationssicherheit sind bestimmt, dokumentiert und an den Zielen der {{ORG_NAME}} ausgerichtet. Ziel ist es, ein angemessenes Informationssicherheitsniveau sicherzustellen und die Anforderungen des VDA ISA 2027 im Bereich Informationssicherheit zu erfüllen. ## 2. Geltungsbereich Diese Leitlinie gilt für den definierten ISMS-Geltungsbereich: {{ISMS_SCOPE_DESCRIPTION}} Sie gilt für: - alle Mitarbeitenden innerhalb des Geltungsbereichs, - Führungskräfte, - externe Dienstleister, soweit diese Zugriff auf Informationen, Systeme oder Prozesse der Organisation haben, - relevante IT-Systeme, Informationen, Anwendungen, Standorte und Geschäftsprozesse innerhalb des ISMS-Scopes. ## 3. Ziele der Informationssicherheit Die Leitlinie benennt die Ziele und die Bedeutung der Informationssicherheit. Die Organisation verfolgt mit dem ISMS insbesondere folgende Ziele: - Schutz vertraulicher Informationen vor unbefugtem Zugriff, - Sicherstellung der Integrität von Informationen und Systemen, - Sicherstellung der Verfügbarkeit geschäftskritischer Informationen, Systeme und Services, - Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und vertraglicher Anforderungen, - angemessener Schutz von Kundeninformationen, personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnissen und weiteren schutzbedürftigen Informationen, - strukturierte Erkennung, Bewertung und Behandlung von Informationssicherheitsrisiken, - kontinuierliche Verbesserung der Informationssicherheit. ## 4. Grundsätze der Informationssicherheit Die Informationssicherheit basiert auf folgenden Grundsätzen: ### 4.1 Risikoorientierung Informationssicherheitsmaßnahmen werden risikoorientiert geplant, umgesetzt, überprüft und verbessert. Risiken werden im eingesetzten ISMS-Tool ({{TOOL_NAME}}) bewertet und nachverfolgt (siehe {{LINK:R03}}). ### 4.2 Angemessenheit Schutzmaßnahmen müssen dem Schutzbedarf der Informationen, Systeme und Prozesse angemessen sein. Dabei werden Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit berücksichtigt. ### 4.3 Verantwortung Informationssicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung aller Mitarbeitenden. Die {{ROLE_MANAGEMENT}} trägt die Gesamtverantwortung für das ISMS. ### 4.4 Nachvollziehbarkeit Entscheidungen, Bewertungen, Freigaben und wesentliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Informationssicherheit sind nachvollziehbar zu dokumentieren. ### 4.5 Kontinuierliche Verbesserung Das ISMS wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Erkenntnisse aus Audits, Vorfällen, Risiken, Änderungen und Managementbewertungen fließen in die Verbesserung ein. ## 5. Informationssicherheitsanforderungen {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}Die Informationssicherheitsanforderungen basieren auf der Strategie der {{ORG_NAME}}; gesetzliche und vertragliche Vorgaben werden berücksichtigt. {{/if}}Die Organisation bestimmt und dokumentiert Informationssicherheitsanforderungen auf Basis von: - gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, - vertraglichen Anforderungen, insbesondere von Kunden und Partnern, - Anforderungen aus dem VDA ISA, - internen Geschäftsanforderungen, - Ergebnissen aus Risikoanalysen, - Schutzbedarf von Informationen, Prozessen und IT-Systemen, - Anforderungen aus Projekten, Änderungen und externen IT-Services. Die jeweils relevanten Anforderungen werden im ISMS berücksichtigt und über geeignete Richtlinien, Prozesse, technische Maßnahmen und Nachweise umgesetzt. ## 6. Rollen und Verantwortlichkeiten Die Organisation definiert Rollen und Verantwortlichkeiten für Informationssicherheit. Dazu gehören mindestens: | Rolle | Grundsätzliche Verantwortung | |-------|------------------------------| | {{ROLE_MANAGEMENT}} | Gesamtverantwortung, Freigabe der Informationssicherheitsleitlinie, Bereitstellung angemessener Ressourcen | | {{ROLE_ISB}} | Steuerung, Pflege und Weiterentwicklung des ISMS | | Führungskräfte | Umsetzung der Anforderungen im jeweiligen Verantwortungsbereich | | {{ROLE_IT_LEAD}} | Umsetzung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen im IT-Bereich | | Asset Owner / Prozessverantwortliche | Bewertung und Pflege relevanter Informationen, Prozesse und Assets im ISMS-Tool | | Mitarbeitende | Einhaltung der Richtlinien und Meldung von Sicherheitsereignissen | | Externe Dienstleister | Einhaltung vertraglich vereinbarter Sicherheitsanforderungen | Die konkrete Rollen- und Verantwortlichkeitszuordnung wird im ISMS-Tool ({{TOOL_NAME}}) oder in einer ergänzenden Rollenmatrix gepflegt (siehe auch {{LINK:R01}}). ## 7. Verbindlichkeit Diese Leitlinie ist durch die {{ROLE_MANAGEMENT}} genehmigt und für alle betroffenen Personen im Geltungsbereich verbindlich. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}}Verstöße gegen Informationssicherheitsanforderungen können zu organisatorischen, arbeitsrechtlichen oder vertraglichen Maßnahmen führen. {{/if}}Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet: - die geltenden Informationssicherheitsrichtlinien einzuhalten, - schutzbedürftige Informationen angemessen zu behandeln, - Sicherheitsereignisse oder Verdachtsfälle unverzüglich zu melden, - nur freigegebene Systeme, Anwendungen und Dienste zu nutzen, - erkannte Schwachstellen oder Risiken an die zuständige Stelle zu melden. ## 8. Veröffentlichung und Kommunikation Die Informationssicherheitsleitlinie wird den relevanten Personen in geeigneter Form bekannt gemacht; über relevante Änderungen werden Mitarbeitende und betroffene externe Partner informiert. Dies kann erfolgen über: - Veröffentlichung im ISMS-Tool ({{TOOL_NAME}}), - internes Wiki oder Dokumentenmanagementsystem, - Onboarding-Prozess, - Awareness-Schulungen (siehe {{LINK:R05}}), - direkte Kommunikation an betroffene Zielgruppen. ## 9. Überprüfung und Aktualisierung Diese Leitlinie wird regelmäßig überprüft, mindestens jedoch: - {{REVIEW_CYCLE}}, - bei wesentlichen Änderungen des ISMS-Geltungsbereichs, - bei wesentlichen organisatorischen oder technischen Änderungen, - bei relevanten Sicherheitsvorfällen, - bei neuen oder geänderten regulatorischen, gesetzlichen oder vertraglichen Anforderungen. Änderungen werden dokumentiert und durch die {{ROLE_MANAGEMENT}} genehmigt. ## 10. Nachweise Die Nachweise zur Umsetzung dieser Leitlinie werden nicht in diesem Dokument geführt, sondern zentral im Nachweisregister ({{LINK:NACHWEISREGISTER}}) sowie in den zugehörigen Einträgen des ISMS-Tools ({{TOOL_NAME}}). ## 11. Verwandte Dokumente Weitere themenspezifische Sicherheitsrichtlinien (R01–R14) sind etabliert und aufeinander abgestimmt. - Technische Sicherheits-Baseline: {{LINK:BASELINE}} - ISA-Mapping-Matrix: {{LINK:ISA_MAPPING}} - Nachweisregister: {{LINK:NACHWEISREGISTER}} - ISMS-Organisation und Rollen: {{LINK:R01}} - Alle thematischen Richtlinien: {{LINK:R01}} … {{LINK:R14}}