# Richtlinie Physische Sicherheit | Dokumenteninformation | Wert | |-----------------------|------| | Dokumententyp | Richtlinie | | Geltungsbereich | {{ISMS_SCOPE}} | | Organisation | {{ORG_NAME}} | | Verantwortlich | {{ROLE_IT_LEAD}} | | Freigabe durch | {{ROLE_MANAGEMENT}} | | Version | {{DOC_VERSION}} | | Datum | {{DOC_DATE}} | | Status | {{DOC_STATUS}} | ## 1. Zweck Diese Richtlinie regelt den physischen Schutz von Informationen und informationsverarbeitenden Einrichtungen durch Sicherheitszonen, Zutrittsschutz und den Umgang mit unterstützenden Betriebsmitteln. Sie konkretisiert die Informationssicherheitsleitlinie ({{LINK:L00}}) und dient der Erfüllung der Anforderungen des VDA ISA 2027. ## 2. Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt innerhalb des definierten ISMS-Geltungsbereichs ({{ISMS_SCOPE_DESCRIPTION}}). ## 3. Anforderungen und Umsetzung > Aufbau je Abschnitt: **Anforderung** (normativ, aus VDA ISA; [MUSS]/[SOLL]) und **Umsetzung bei {{ORG_NAME}}** (tatsächliche Ausgestaltung, anzupassen wo erforderlich). ### 3.1 Sicherheitszonen und Zutritt (ISA 3.1.1) **Anforderung** - **[MUSS]** Sicherheitszonen sind definiert und der Zutritt zu schützenswerten Bereichen ist reglementiert und nachvollziehbar. - **[MUSS]** Zutrittsrechte werden nach Bedarf vergeben, dokumentiert und bei Wegfall entzogen. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}} - **[SOLL]** Zutritte werden protokolliert; Besucher werden begleitet; technische Schutzmaßnahmen sind vorhanden. {{/if}} **Umsetzung bei {{ORG_NAME}}** Sicherheitszonen sind definiert (BL-PHY-01); der Zutritt zu schutzbedürftigen Bereichen (z. B. Serverraum) ist reglementiert und wird protokolliert (BL-PHY-02). Zutrittsrechte werden bedarfsorientiert über {{TOOL_TICKET}} vergeben, dokumentiert und bei Wegfall (Austritt/Rollenwechsel) entzogen. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}} Besucher werden registriert und begleitet; technische Schutzmaßnahmen (Zutrittskontrolle, Alarm, Videoüberwachung im rechtlichen Rahmen) sind vorhanden. {{/if}} ### 3.2 Umgang mit unterstützenden Betriebsmitteln (ISA 3.1.3) **Anforderung** - **[MUSS]** Der Umgang mit unterstützenden Assets (z. B. Verkabelung, Strom-/Klimaversorgung, Serverräume) ist geregelt und schützt vor Ausfall und unbefugtem Zugriff. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}} - **[SOLL]** Versorgungseinrichtungen werden gewartet und überwacht; Redundanzen bestehen für kritische Bereiche. {{/if}} **Umsetzung bei {{ORG_NAME}}** Serverräume und Versorgungseinrichtungen (Strom, Klima, Verkabelung) sind zutrittsgeschützt und gegen Ausfall abgesichert. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}} Versorgungseinrichtungen werden gewartet und überwacht; für kritische Bereiche bestehen Redundanzen (z. B. USV, Klimaredundanz). {{/if}} ## 4. Verbindlichkeit Diese Richtlinie ist für alle betroffenen Rollen im Geltungsbereich verbindlich. Die Einhaltung wird durch {{ROLE_IT_LEAD}} überwacht. ## 5. Rollen und Verantwortlichkeiten | Rolle | Verantwortung in dieser Richtlinie | |-------|-------------------------------------| | {{ROLE_IT_LEAD}} | Zonenkonzept, Zutrittsschutz, Betriebsmittel | | {{ROLE_ISB}} | Vorgabe der Anforderungen | ## 6. Überprüfung und Aktualisierung Diese Richtlinie wird mindestens {{REVIEW_CYCLE}} sowie anlassbezogen durch {{ROLE_IT_LEAD}} überprüft und durch {{ROLE_MANAGEMENT}} freigegeben. ## 7. Nachweise Die Nachweise zur Umsetzung dieser Richtlinie werden nicht in diesem Dokument geführt, sondern zentral im Nachweisregister ({{LINK:NACHWEISREGISTER}}) sowie in den zugehörigen Einträgen des ISMS-Tools ({{TOOL_NAME}}). ## 8. Verwandte Dokumente - Informationssicherheitsleitlinie: {{LINK:L00}} - Technische Sicherheits-Baseline: {{LINK:BASELINE}} - ISA-Mapping-Matrix: {{LINK:ISA_MAPPING}} - Nachweisregister: {{LINK:NACHWEISREGISTER}} - Weitere: {{LINK:R02}}, {{LINK:R06}}