# Richtlinie Personalsicherheit und Awareness | Dokumenteninformation | Wert | |-----------------------|------| | Dokumententyp | Richtlinie | | Geltungsbereich | {{ISMS_SCOPE}} | | Organisation | {{ORG_NAME}} | | Verantwortlich | {{ROLE_HR_LEAD}} | | Freigabe durch | {{ROLE_MANAGEMENT}} | | Version | {{DOC_VERSION}} | | Datum | {{DOC_DATE}} | | Status | {{DOC_STATUS}} | ## 1. Zweck Diese Richtlinie regelt Eignung, vertragliche Verpflichtung sowie Schulung und Sensibilisierung des Personals. Sie konkretisiert die Informationssicherheitsleitlinie ({{LINK:L00}}) und dient der Erfüllung der Anforderungen des VDA ISA 2027. ## 2. Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt innerhalb des definierten ISMS-Geltungsbereichs ({{ISMS_SCOPE_DESCRIPTION}}). ## 3. Anforderungen und Umsetzung > Aufbau je Abschnitt: **Anforderung** (1:1 aus VDA ISA; [MUSS]/[SOLL] und – bei entsprechendem Schutzbedarf – [HOCH]/[SEHR HOCH]) und **Umsetzung bei {{ORG_NAME}}** (gebündelt, anzupassen wo erforderlich). ### 3.1 Qualifikation für sensible Tätigkeiten (ISA 2.1.1) **Anforderung** - **[MUSS]** Sensible Arbeitsbereiche und Tätigkeiten sind bestimmt. - **[MUSS]** Die Anforderungen an Beschäftigte hinsichtlich ihrer Stellenprofile sind bestimmt und erfüllt. - **[MUSS]** Die Identität potenzieller Beschäftigter wird verifiziert (z. B. Prüfung von Ausweisdokumenten). {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}} - **[SOLL]** Die persönliche Eignung potenzieller Beschäftigter wird mit einfachen Methoden überprüft (z. B. Vorstellungsgespräch). {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}} - **[SOLL]** Eine erweiterte Eignungsprüfung abhängig vom Arbeitsbereich und der Tätigkeit wird durchgeführt (z. B. Assessment-Center, Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und Führungszeugnissen). {{/if}} **Umsetzung bei {{ORG_NAME}}** Sensible Arbeitsbereiche und Tätigkeiten sind im Register sensibler Tätigkeiten ({{LINK:REG-SENS-ROLES}}) bestimmt und mit der geforderten Prüftiefe hinterlegt; Anforderungen an Positionen sind in Stellenbeschreibungen dokumentiert und werden erfüllt. Identitätsverifizierung sowie die persönliche und – bei sensiblen Rollen – erweiterte Eignungsprüfung (Gespräch, Referenzen, Führungszeugnis im rechtlich zulässigen Rahmen) erfolgen nach dem Eignungs- und Verifizierungsverfahren ({{LINK:VA-14}}); Verantwortlich: {{ROLE_HR_LEAD}}; Nachweis in der Personalakte. ### 3.2 Vertragliche Verpflichtung des Personals (ISA 2.1.2) **Anforderung** - **[MUSS]** Eine Vertraulichkeitsverpflichtung ist in Kraft. - **[MUSS]** Eine Verpflichtung zur Einhaltung der Informationssicherheitsrichtlinien ist in Kraft. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}} - **[SOLL]** Eine über den Arbeitsvertrag hinausgehende Vertraulichkeitsverpflichtung ist in Kraft. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}} - **[SOLL]** Informationssicherheitsaspekte werden in den Arbeitsverträgen der Beschäftigten berücksichtigt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}} - **[SOLL]** Ein Verfahren zum Umgang mit Verstößen gegen diese Verpflichtungen ist beschrieben. {{/if}} **Umsetzung bei {{ORG_NAME}}** Alle Beschäftigten werden bei Eintritt vertraglich zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der Informationssicherheitsrichtlinien verpflichtet ({{ROLE_HR_LEAD}}); Informationssicherheitsaspekte sind Bestandteil der Arbeitsverträge, die Vertraulichkeit gilt nachvertraglich fort. Ein dokumentiertes Verfahren zum Umgang mit Verstößen (siehe {{LINK:VA-14}}) ist etabliert; der Nachweis wird in der Personalakte geführt. ### 3.3 Sensibilisierung und Schulung (ISA 2.1.3) **Anforderung** - **[MUSS]** Beschäftigte werden geschult und sensibilisiert. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}} - **[SOLL]** Ein Konzept für Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten ist erstellt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}} - **[SOLL]** Zielgruppen für Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen (z. B. Führungskräfte, Administratoren, Beschäftigte mit Zugang zu Kundennetzen, Fertigungspersonal) sind identifiziert und im Konzept berücksichtigt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}} - **[SOLL]** Das Konzept ist durch die verantwortliche Leitung genehmigt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}} - **[SOLL]** Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen werden regelmäßig und anlassbezogen durchgeführt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}} - **[SOLL]** Die Teilnahme an Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen wird dokumentiert. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}} - **[SOLL]** Ansprechpartner für Informationssicherheit sind den Beschäftigten bekannt. {{/if}} **Umsetzung bei {{ORG_NAME}}** Ein von der Leitung genehmigtes, rollenspezifisches Schulungs-/Awareness-Konzept (BL-HR-01) ist etabliert; Beschäftigte werden bei Eintritt und danach mindestens {{REVIEW_CYCLE}} sowie anlassbezogen geschult (Ablauf siehe {{LINK:VA-12}}). Zielgruppen sind identifiziert, Teilnahmenachweise werden im {{TOOL_NAME}} geführt, Ansprechpartner für Informationssicherheit sind bekannt; die Wirksamkeit wird (z. B. Phishing-Simulation) geprüft. ## 4. Verbindlichkeit Diese Richtlinie ist für alle betroffenen Rollen im Geltungsbereich verbindlich. Die Einhaltung wird durch {{ROLE_HR_LEAD}} überwacht. ## 5. Rollen und Verantwortlichkeiten | Rolle | Verantwortung in dieser Richtlinie | |-------|-------------------------------------| | {{ROLE_HR_LEAD}} | Verpflichtung, Eignung | | {{ROLE_ISB}} | Awareness/Schulung | ## 6. Überprüfung und Aktualisierung Diese Richtlinie wird mindestens {{REVIEW_CYCLE}} sowie anlassbezogen durch {{ROLE_HR_LEAD}} überprüft und durch {{ROLE_MANAGEMENT}} freigegeben. ## 7. Nachweise Die Nachweise werden nicht in diesem Dokument geführt, sondern zentral im Nachweisregister ({{LINK:NACHWEISREGISTER}}) sowie in den zugehörigen Einträgen des ISMS-Tools ({{TOOL_NAME}}). ## 8. Verwandte Dokumente - Zugehörige Verfahren: {{LINK:VA-12}} - Technische Sicherheits-Baseline: {{LINK:BASELINE}} - ISA-Mapping-Matrix: {{LINK:ISA_MAPPING}} - Nachweisregister: {{LINK:NACHWEISREGISTER}} - Weitere: {{LINK:R01}}, {{LINK:R06}}