# Richtlinie Kryptografie- und Übertragungsrichtlinie | Dokumenteninformation | Wert | |-----------------------|------| | Dokumententyp | Richtlinie | | Geltungsbereich | {{ISMS_SCOPE}} | | Organisation | {{ORG_NAME}} | | Verantwortlich | {{ROLE_IT_LEAD}} | | Freigabe durch | {{ROLE_MANAGEMENT}} | | Version | {{DOC_VERSION}} | | Datum | {{DOC_DATE}} | | Status | {{DOC_STATUS}} | ## 1. Zweck Diese Richtlinie regelt kryptografische Verfahren, Schlüsselverwaltung und Schutz bei der Informationsübertragung. Sie konkretisiert die Informationssicherheitsleitlinie ({{LINK:L00}}) und dient der Erfüllung der Anforderungen des VDA ISA 2027. ## 2. Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt innerhalb des definierten ISMS-Geltungsbereichs ({{ISMS_SCOPE_DESCRIPTION}}). ## 3. Anforderungen und Umsetzung > Aufbau je Abschnitt: **Anforderung** (1:1 aus VDA ISA; [MUSS]/[SOLL] und – bei entsprechendem Schutzbedarf – [HOCH]/[SEHR HOCH]) und **Umsetzung bei {{ORG_NAME}}** (gebündelt, anzupassen wo erforderlich). ### 3.1 Einsatz kryptografischer Verfahren (ISA 5.1.1) **Anforderung** - **[MUSS]** Alle eingesetzten kryptografischen Verfahren (z. B. Verschlüsselung, Signatur, Hash-Algorithmen, Protokolle) bieten die im jeweiligen Anwendungsfeld erforderliche Sicherheit nach anerkanntem Industriestandard, soweit rechtlich möglich. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}} - **[SOLL]** Ein Konzept für den Einsatz von Kryptografie ist definiert und umgesetzt; dabei werden die einschlägigen Aspekte berücksichtigt. {{/if}} {{#if FLAG_HIGH_PROTECTION}} - **[HOCH]** Anforderungen an die Schlüsselhoheit (insbesondere bei externer Verarbeitung) sind bestimmt und erfüllt. (C, I) {{/if}} **Umsetzung bei {{ORG_NAME}}** Zulässige Verfahren und Schlüssellängen nach BL-CRY-02 ({{CRYPTO_ALGO}}) entsprechen dem anerkannten Industriestandard und sind vorgegeben; veraltete Verfahren sind untersagt. Ein Kryptokonzept ist dokumentiert (siehe {{LINK:VA-07}}), Schlüssel werden über ihren Lebenszyklus sicher verwaltet (BL-CRY-05). {{#if FLAG_ELEVATED_PROTECTION}} Bei hohem Schutzbedarf sind Anforderungen an die Schlüsselhoheit (insbesondere bei externer Verarbeitung) bestimmt und erfüllt. {{/if}} ### 3.2 Schutz bei der Informationsübertragung (ISA 5.1.2) **Anforderung** - **[MUSS]** Die zur Informationsübertragung genutzten Netzdienste sind identifiziert und dokumentiert. - **[MUSS]** Richtlinien und Verfahren entsprechend den Klassifizierungsanforderungen für die Nutzung von Netzdiensten sind definiert und umgesetzt. - **[MUSS]** Maßnahmen zum Schutz übertragener Inhalte gegen unbefugten Zugriff sind umgesetzt. {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}} - **[SOLL]** Maßnahmen zur Sicherstellung korrekter Adressierung und korrekter Informationsübertragung sind umgesetzt. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}} - **[SOLL]** Elektronischer Datenaustausch erfolgt mittels Inhalts- oder Transportverschlüsselung entsprechend der jeweiligen Klassifizierung. {{/if}} {{#if FLAG_INCLUDE_SHOULD}} - **[SOLL]** Fernzugriffsverbindungen zum Netzwerk der Organisation verfügen über angemessene Sicherheitsmerkmale; dabei werden die einschlägigen Aspekte berücksichtigt. {{/if}} {{#if FLAG_HIGH_PROTECTION}} - **[HOCH]** Informationen werden verschlüsselt übertragen (mindestens Transportverschlüsselung) oder durch gleichwertig wirksame Maßnahmen geschützt. (C) {{/if}} {{#if FLAG_VERY_HIGH_PROTECTION}} - **[SEHR HOCH]** Informationen werden inhaltsverschlüsselt übertragen. (C) {{/if}} **Umsetzung bei {{ORG_NAME}}** Genutzte Netzdienste sind identifiziert und dokumentiert; Richtlinien/Verfahren entsprechend der Klassifizierung sind umgesetzt. Informationen werden schutzbedarfsgerecht bei der Übertragung geschützt (mindestens {{TLS_MIN}}, BL-CRY-01), korrekte Adressierung sichergestellt und Fernzugriffe abgesichert; Regeln für E-Mail-/Dateiverschlüsselung sind definiert (BL-CRY-04). {{#if FLAG_ELEVATED_PROTECTION}} Bei hohem Schutzbedarf werden Informationen mindestens transportverschlüsselt oder gleichwertig geschützt übertragen; bei sehr hohem Schutzbedarf erfolgt eine Inhaltsverschlüsselung. {{/if}} ## 4. Verbindlichkeit Diese Richtlinie ist für alle betroffenen Rollen im Geltungsbereich verbindlich. Die Einhaltung wird durch {{ROLE_IT_LEAD}} überwacht. ## 5. Rollen und Verantwortlichkeiten | Rolle | Verantwortung in dieser Richtlinie | |-------|-------------------------------------| | {{ROLE_IT_LEAD}} | Verfahren/Schlüssel | | {{ROLE_ISB}} | Zulässige Algorithmen | ## 6. Überprüfung und Aktualisierung Diese Richtlinie wird mindestens {{REVIEW_CYCLE}} sowie anlassbezogen durch {{ROLE_IT_LEAD}} überprüft und durch {{ROLE_MANAGEMENT}} freigegeben. ## 7. Nachweise Die Nachweise werden nicht in diesem Dokument geführt, sondern zentral im Nachweisregister ({{LINK:NACHWEISREGISTER}}) sowie in den zugehörigen Einträgen des ISMS-Tools ({{TOOL_NAME}}). ## 8. Verwandte Dokumente - Zugehörige Verfahren: {{LINK:VA-07}} - Technische Sicherheits-Baseline: {{LINK:BASELINE}} - ISA-Mapping-Matrix: {{LINK:ISA_MAPPING}} - Nachweisregister: {{LINK:NACHWEISREGISTER}} - Weitere: {{LINK:R08}}, {{LINK:R10}}, {{LINK:R12}}